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WM MMf Wmdt, W«, Acsich und die Nmgtzecki. ArnLsbtclLL für die Kgl. Umlshauptmannschaft zu Weißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 66. Dienstag, den 20. Anglist 188S. Bekanntmachung, die diesjährigen Truppenübungen betreffend. Die diesjährigen Truppenübungen im Bezirke der Königlichen Antshauptmannschaft Meißen werden voraussichtlich wie folgt stattfinden: vsn -er Asniglichen 6. Infanterie Briga-e Nr. 6H vom 24. bis mit 30. August innerhalb der Fluren Wilsdruff, Birkenhain, Limbach, Lotzen, Lampersdorf, Sora mit Kneipe, Röhrsdorf, Klipphausen, Sachsdorf, Kleinschönberg, Huhndorf, Unkersdorf, Kaufbach, Steinbach b. Kesselsdorf, K-sselsdorf, Grumbach, Herzogswalde und Helbigsdorf; vsn -er königlichen 5. Infanterie-Briga-e Nr. 65 vom 24. bis mit 29. August innerhalb des von den Ortschaften Robschütz, Semmelsberg, Garsebach, Dobritz, Löthain, Oberjahna mit Kaschka, Mohlis, Tronitz, Nimtitz, Sornitz,'Planitz, Deyla, Kleinprausitz, Porschnitz, Nössige, Barnitz, Soppen, Görtitz, Roitzschen und Luga umschlossenen Terrains; von -er Aöniglichen 1. Infanterie-Brigade Nr. 45 vom 25. bis mit 31. August innerhalb der Fluren Dennschütz, Altsattel, Bornitz, Trogen mit Grauswitz, Roitzsch, Striegnitz, Dörschnitz, Klappendorf, Sieglitz, Lautzschcn, Paltzschen, Scheerau, Altlommatzsch und Domselwitz; von -er NönigliA^en 5. Divifisn Nr. 52 vom 31. August bis 3. September innerhalb des von den Ortschaften Rothschönberg mit Perne, Munzig, Weitzschen, Miltitz, Roitzschen, Robschütz, Garsebach, Lcthain, Mehren, Mohlis, Kleinkagen, Großkagen, Mettelwitz, Mertitz, Wahnitz, Leuben mit Kctzergasse, Eulitz, Graupzig, Ziegenhain, Pinncwitz, Oberstößwitz, Kreißa, Starrbach, Wölkau, Gruna, Nieder- und Ober-Eula, Deutschenbora und Elgersdorf umschlossenen Terrains; von -er königlichen 1. Divifisn Nr. 25 am 2. und 3. September innerhalb des von den Ortschaften Dobernitz, Gleina, Roitzsch, Trogen mit Grauswitz, Altsattel, Ibanitz, Bornitz, Marschütz, Steudten, Nieder- und Oberstaucha, Wilschwitz und Dösitz umschlossenen Terrains, sowie -ie Lsrxs-Manöver am 9. und 10. September innerhalb des von den Ortschaften Markritz, Badersen, Lossen, Schleinitz, Wauden, Jessen, Dennschütz, Ibanitz, Meder- und Oberstaucha, Wilschwitz, Steudten, Zschochau, Mögen, Birmenitz, Schweimnitz, Meila, Beicha und Gödelitz umschlossenen Terrains. Indem Solches hierdurch bekannt gemacht wird, werden die betreffenden Grundstücksbesitzer aufgefordcrt, ihre Feldstücke, insoweit dies noch nicht geschehen sein sollte, so viel als möglich noch vor dem Beginne der Usbungen abzuernten. Auch werden die betheiligten Besitzer darauf hingewiesen, daß Murbefchä-igungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, im Besonderen durch Zuschauer, sowie dadurch entstanden sind, daß das rechtzeitige Abernten unterlassen worden ist, keinen Anspruch auf Vergütung begründen. Werthvolle Feldstücke (Raps, Kleesamcn, Kraut, Flachs, Runkeln, Zuckerrüben und Karden) sind mit Strohwischen zu umstellen, als Zeichen, daß dieselben von den Truppen nicht betreten werden sollen. Diese Markirung hat sich jedoch nur auf wirklich werthvolle Feldstücke zu erstrecken. Schließlich wir- noch -as Kublikune vor dein Betreten -er Fel-er «n- wiesen mit -enr Bemerken ver warnt, daß jeder Zuwiderhandelnde sich der Wegweisung und bez. der Arretur seitens der commandirten Gendarmerie zu gewärtigen hat und daß den zur Wahrnehmung des Polizeidienstes befehligten, durch Ringkragen von weißem Metall, auf welchem sich das Königlich sächsische Wappen in Gelb befindet, kenntlichen Militärpersonen alle Befugnisse eines Gendarmen zustehen. Meißen, am 14. August 1889. Königliche Amtshanptmannschaft. v. Nirchbach. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. II, 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate Juli d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von Ken Gemeinden rssp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate August d. I. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt 8 Mk. 54,z Pf. für 50 Kilo Hafer, 4 - 20 - - 50 - Heu, 2 - 73 - - 50 - Stroh. Meißen, am 16. August 1889. Königliche Amtshanptmannschaft. v. «Kirchbach. Bekanntmachung. In Folge eines Erlasses der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen werden die hiesigen Grundstücksbesitzer Behufs Abminderung der durch die in der Stadtflur hierselbst in der Zeit vom 24. bis mit 30. ds. Mts. stattfindenden Truppenübungen entstehenden Flurbeschädigungen hiermit aufgefordert, ihre Feldstücke so viel als möglich vor Beginn der Manöver abzuernten. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach Abschnitt III der abgeänderten Instruction zur Ausführung des Naturalleistungsge- setzes (S. 446 des Reichsgesetzblattes für 1887) Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, im Be sonderen auch dadurch entstanden sind, daß die Betheiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, keinen Anspruch auf Vergütung begründen. Werthvolle Feldstücke (Raps, Kleesamen, Kraut, Flachs, Runkeln, Zuckerrüben, Karden, junge Holzanpflanzungen), sind mit Strohwischen zu umstellen, als Zeichen, daß dieselben von den Truppen nicht betreten werden sollen. Diese Markirung hat sich jedoch nur auf wirklich werthvolle Feldstücke zu erstrecken. Zur Verhütung von Unglücksfällen sind Steinbrüche und ähnliche Geländehindernisse durch Umzäunen mit Strohseilen kenntlich zu machen, und Pflüge, Eggen, Walzen u. s. w. während der Manövertage von den Feldern wegzunehmen und in Gehöften aufzuhebcn. Sind Flurschäden durch die Truppen entstanden, so sind die hieraus fließenden Entschädigungsansprüche unverweilt bei dem unterzeichneten Stadtrath anzumelden. Wilsdruff, am 19. August 1889. Der Stadtrath. — Ficker, Brzmstr. «Kommenden Donnerstag, den 22. -S Mts, Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathsfftznng. Wilsdruff, am 19. August 1889. Der S tadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Herrliche Kaisertage haben der abgelaufenen Woche gleich der vorangegangenen wiederum ihr eigenartiges Gepräge gegeben. Die deutsche Reichshauptstadt hat eine Festwoche hinter sich, deren wohlthuender Glanz die ganze Welt erfüllte. Unter aufrichtigem Jubel der Bevölkerung war am Montag Kaiser FranzJosef, der erhabene Freund und Verbündete unseres Kaisers, in Berlin eingezogen; mit dankbarer Freude äußerte über den herzlichen Empfang ihres Monarchen sich die österreichische Presse; aber die größte Begeisterung, den freudigsten Widerhall weckten die beim Paradefestmahl am Dienstag von den beiden Kaisern ausgebrachten Trink- sprüche. Freilich in den Reihen Derer, welche wir als Gegner des Friedens bundes und also des Friedens überhaupt zu betrachten genöthigt sind, wird