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Wochenblatt für für Erscheint »ichentlich S Mal ^Dienstag und Freitag). Abonnementspreis dierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags ».Donnerstag? bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich L Mal (Dienstag und Freitag). AbonncmentSpreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstag- bis Mittag 12 Uhr. für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen^das^Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Neununddreistigster Bahrgang. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 48. Freitag, den 20. Juni 1879. - Bckanntmachu n g. Der zweite diesjährige Bezirkstag wird Donnerstag, den 19. Julr dss. Jrs. von Vormittags 10 Uhr an im Saale -es Gasthofs zur Sonne hier abgehalten. Nach 8 12 der Geschäftsordnung sind Anträge, welche noch auf die Tagesordnung gebracht werden sollen, zwölf Tage vor dem Versammlungstage hier einzureichen. Meißen, den 17. Juni 1879. König!. Amtshauptmannschaft. , von Bosse. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 28. Juni 1879 das dem Handarbeiter Zollamt Ooltlivll AiMer hier zugehörige Hausarundstück Nr. 187 L des Katasters, Nr. 460 des Grund- und Hypo thekenbuchs für Wilsdruff, welches Grundstück am 22. April 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf L41O MKi-SL gewürdet worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gamacht wird. Wilsdruff, am 23. April 1879. Königliches Gerichtsamt daselbst. vr^Gangloss. Friedrich. -——— — — — —n —— — Bekanntmachung. Die diesjährigen Grasnutzungen auf der Vogelwiese, rechts und links an der Tharandter Straße, den Stadtgräben und der Parzelle hinter der Schießmauer sollen morgen Sonnabend, den 21. dieses Monats, Nachmittags 5 Uhr, im hiesigen Schießhause unter den daselbst gestellt werdenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Wilsdruff, am 18. Juni 1879. Der Stadtgemeinderath. J.V. Funke. Bekanntmachung. Da mit nächsten Mittwoch, den 25. dieses Monats, für hiesigen Jmpfbezirk die öffentlichen Impfungen und Jmpf- revistonen ihren Abschluß finden, so fordern wir unter Hinweis auf die Bekanntmachung des unterzeichneten Stadtgemeinderaths in Nr. 42 des hiesigen Amts- und Wochenblattes die Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder hiesiger Stadt, welche ohne gesetzlichen Grund ihre Kinder und Pflegebefohlenen der Impfung oder Gestellung zur Revision etwa entzogen haben sollten, auf, diese Kinder bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haft bis zu drei Tagen am obgedachten Schlußtermine Mittwoch, den 25. Juni dieses Jahres, Nachmittags L Uh», Behufs der Impfung und Revision im Jmpflocale, dem Rathhaussaale hier, zu aestellen. Wilsdruff, am 18. Juni 1879. Der Stadtgemeinderath. I. V. F u nke. Die Stücke 7 und 8 des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1879 enthalten: No. 49. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung der Chemnitz-Kvmotauer Ersenbahnanlage betreffend; vom 5. Mai 1879. No. 50. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Eisenbahn Pirna-Berggießhübel betreffend; vom 10. Mai 1879. No. 51. Bekanntmachung, den Spielkartenstempel betreffend; vom 12. Mai 1879. No. 52. Verordnung, die Bestellung von Friedensrichtern betreffend; vom 16. Mai 1879. No. 53. Bekanntmachung, die Berichtigung eines Druckfehlers im Gesetze vom 22. Juli 1876 betreffend; vom 2. Mai 1879. No. 54. Verordnung, die Jrrenstation bei der Landesanstalt Waldheim betreffend; vom 27. März 1879. No. 55. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Regulative der Sparkasse zu Radebeul enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 19. Mai 1879. No. 56. Verordnung, die Bewilligung von Vortheilen an Nichtärzte Seiten der Apotheker betreffend; vom 21. Mai 1879. No. 57. Bekanntmachung, die Verlängerung des Notenprivilegiums der Chemnitzer Stadtbank betreffend; vom 29. Mai 1879. No. 58. Gesetz, einige Abänderungen des Gesetzes über die Erbschaftssteuer betreffend; vom 3. Juni 1879. No. 59. Gesetz, einige Abänderungen des Gesetzes über den Urkundenstempel betreffend; vom 3. Juni 1879. No. 60. Verordnung, die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Spinnereien betreffend; vom 4. Juni 1879. No. 61. Verordnung wegen Veröffentlichung einer von dem Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden unter dem 11. Juni ds. Js. erlassenen Bekanntmachung; vom 11. Juni 1879. Ge^chte^Süicke des^ Gesetz- und^ Verordnungsblattes liegen in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht aus. Der Stadtgemeinderath. I. V. F u nke. Tagesgeschichte. Je mehr man den Schluß des Reichstages herbei wünscht, desto wehr wächst die Arbeit. So sollen außer den schon vorgelegten neuen Gesetzen noch einige größere Gesetz-Entwürfe in Vorbereitung sein, als ob der Reichstag in Permanenz erklärt werden sollte. Die ganze Woche ist vergangen, ohne daß man mit dem Zolltarif nur eine Spanne vorwärts kam. Wie die Berathung am 29. Mai bei Eröff nung der Ferien lag, so liegt sie auch heute noch. Mit dem über-