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für für bis Mittag 1Z Uhr. für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Einundvierzigster Jahrgang. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag) AbvnnementSpreis vierteljährlich 1 Mark. Sine einzelne Nummer ksslet 10 Pf. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Wark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseiatenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebcnlchn nnd die Umgegenden Nr. 63. „ - Dienstag, den 16. August 1881. Bekanntmachung. Die Stadtgemeinde Wilsdruff beabsichtigt den von Niedergrumbach durch die Wilsdruffer Flur nach Limbach führenden Weg — den sogenannten Butterweg — als öffentlichen Communicalionsweg einzuziehen. Gemäß Z 14 Abs. 3 des Wegebangesetzes vom 12. Januar 1870 wird dieses Vorhaben hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß etwaige Widersprüche dagegen binnen 3 Wochen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, unter gehöriger Begründung der« selben schriftlich allh'er anznbnngen sind. Meißen, am 0. August 1881. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V. Gilbert. Konkursverfahren. Neber den überschuldeten Nachlaß des Gutsbesitzers Friedrich Adolf Schumann in RöhrSdorf wird heute am 13. August 1881 Vormittags 9 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Schulz in Tharandt wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurssordcrungen sind bis zum 5. September 1881 bei dein Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschnsses und eintretenden Falles über die in H 120 der Konkursordnuug bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 12. Depken»der 1881, Vormittags 10 Uhr, — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberanmt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird auf- gegeben, n>ch!s an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, mich die Verpflichtung anferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie ans der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 1. September 1881 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Wilsdruff, vr. Gangloff. Beglaubigt: Busch, Gerichtsschreiber. Der Schlosser Karl Gustav August Mucha aus Kleinzschocher, zuletzt in Wilsdruff aufhältlich gewesen, wird beschuldigt, als Er- satzrcservist erster Classe ausgewaudert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet ZU haben, — Uebertrelung gegen Z 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs —. Derselbe wird auf den 21. September 1881 Bormittags O Uhr vor das Königliche Schöffengericht zu Wilsdruff zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach H 472 der Strafproceßordnung von dem Königlichen Bezirks- kommando ZU Leipzig ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Wilsdruff, den 23. Juni 1881. Der Königliche Amtsanwalt. Nenner, Rfdr. In nächster Zeit flüssig werdende Cassengelder sollen in größeren oder kleineren Beträgen gegen Verpfändung von Landgrundstückell: anderweit ausgelwhcn werden durch das Procuratur- und Landesschul-Rentamt Meißen. Tligesgeschichte. Bald nach der Einfühlung des neuen Zolltarifs machte sich ans dem Gebiete der deulschen Textilindustrie ein namhafter Auf schwung geltend, welcher von den Anhängern der Schutzzollpolitik mit Gewichtigkeit nls eine der segensreichen Folgen ihrer wlrthschaftlichen Reformen dargestellt wurde. In der That verhielt sich die Sache aber wesentlich anders. Der Aufschwung der Texlil-Jndustrie rührte nicht von der Reduktion des Importes, sondern von einer Steigerung des Exportes her, welcher mit den größeren Bedürfnissen des Auslandes im Zusammenhänge stand. Aehuliche Verhältnisse lagen bekanntlich auch in der Montanindustrie vor, indem unmittelbar nach der Ein führung der Eifcnzölle Amerika so große Anforderungen an den Eisen markt stellte, daß sich aus diesem Umstand, nicht aber aus der Schutz zollpolitik, die Steigerung der Eiseupreise erklärte. Wollte man den Zolltarif auf seine Einwirkungen auf die deutsche Industrie prüfen, so mußte man vielmehr warten, bis^jeue außerordentlichen Momente außer Kraft getreten waren und die Schutzzollpolitik für sich ihren Einfluß bewenen konnte. Diese Situation liegt gegenwärtig sowohl für die Montan- wie für die Textilindustrie vor. In der ersteren ist, wie Jedermann weiß, eine vollständige Stille eingetreten, deren Folgen sich um so fühlbarer machen, als durch die Erhöhung der Zölle un berechtigten Erwartungen und damit einer cher Industrie schädlichen Ueberproduksion Vorschub geleistet wurde. Dieselben Folgen der Schutz zollpolitik äußern sich aber auch in der Textilindustrie. Es lieg^ uns doküi heute eine sehr bezeichnende Mlltheilung vor. lieber die Säch- fifebe Kammgarnspinnerei (vorm. C. F. Solbrig) zu Harthau verlautet, daß deren Erträgnisse im laufenden Geschäftsjahr voraus sichtlich sehr kärglich ausfallen werden. Der Grund hierfür ist nicht zum Geringsten in der Ueberproduktion zu suchen, welche aus der in Sachsen seit ungefähr einem Jahr erfolgten Aufstellung von 100,000 neuen Spindeln am ehesten zu ersehen ist. Auf diese Weise kommt es, daß die Preise der Garne dermaßen gedrückt sind, daß au irgend welchen Gewinn nicht mehr zu denken ist, während die hohen Preise der rohen Wolle sich behaupten. Es heißt, daß die Kamm garnspinnereien in Sachsen dies Jahr meist mit Unterbilauz schließen werden; es ist traurig, aber immerhin lehrreich, welchen Verlusten Deutschland in Folge seiner Schutzzollpolitik ausgesetzt ist. Trotz der saueren Gurkenzeit schwebt etwas von hoher Politik in der Luft. Man spricht von einem zwischen Italien einerseits und Deutschland nebst Oesteireich-Ungarn anderseits vollzogenen oder nahe bevorstehenden Schutz- und Trutzbüudaiß. Die zwischen Oester reich und Italien bestehenden kleinen Differenzen seien vom König von Sachsen, der zum italienischen Köuigshanse in verwandtschaftlicher Beziehung steht, geschlichtet worden. Man bringt dieses Ereigniß, dessen außerordentliche Tragweite gleich ins Auge fällt, mit der neulich statt gehabten Zusammenkunft des deutschen und österreichischen Kaisers in Verbindung. Sicher ist, daß Italien dazu den Anstoß gegeben und zwar infolge der ihm so fatalen Wegkaperung von Tunis durch die Franzosen. So hätte denn diese Besetzung, die für die Franzosen so leidige Folgen nach sich zieht, auf die europäischen Friedensverhältnisfe einen großartigen Einfluß ausgeübt, Italien aber aus feiner Schaukel politik endlich in das richtige Fahrwasser gebracht. Ein Schutz- und Trutzbündniß zwischen Deutschland, Oesterreich und Italien wird Nie mand auch nur im Traum anzutasten wagen, und daß ein solches Bündniß ausschließlich im Interesse des Friedens abgeschlossen wird (oder ist), dafür bürgt die Gesinnung des deutschen Kaisers. Also wieder einmal: kleine Ursache große Wirkungen!