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! Bekanntmachung, die Eröffnung der allgemeinen Krankennuterftützttngs- u. Begräbnißcaffe betr. - Nachdem von dem unterzeichneten Stadtgemeinderache beschlossen worden ist, die bereits früher hohen Orts für hiesige Stadt ge- i nehmigte allgemeine Kraukenunterstützungs- und Begräbnißcasse am 1. Juli dieses Jahres zu eröffnen, so wird Folgendes zur öffentlichen . Kenntuiß gebracht: c Zur gedachten Lasse sind zum Beitritt i 1., verpflichtet, alle innerhalb des Gemeindebczirks der Stadt Wilsdruff iu Arbeit stehcudcn Gesellen, Gewerbsgehilfen, Fabrik» . arbeitet und zu^ den selbstständigen Gewervtreibenden nicht gehörigen Lohnarbeiter sowie alle nach der Gesindeordnung vom f 10. Januar 1835 zur dienenden Classe gehörigen im Bezirke der Stadt Wilsdruff iu Diensten stehenden Personen und zwar x männlichen und weiblichen Geschlechts, wenn sie nicht schon einer anderen Specialkrankencasse, welche den allgemeinen Voraus- ° setzungen der Sicherheit nach Einrichtung und Mitgliederzahl entspricht, angehören; , 2., fähig, alle im Cassenbczirke wohnende auch nur daselbst arbeitende Personen im Alter von 14 bis 40 Jahren, welche ein Ge- j burtszeugniß nnd ein vom Cassenarzte, Herrn vr. Starke hier, ausgestelltes Gesundheitsattest beibringen. Für die Lehrlinge r haben die Lehrherrn den Beitritt zu erklären. - 3., Regulative der Lasse werden demnächst an die Herren Arbeits- und Dienstgeber zur Mittheilung an die bei ihnen in Arbeit j oder Dienst stehenden Personen unentgeltlich zur Vertheilung gelangen. 4 ., Alle später der Lasse beitretenden Personen, welche dazu verpflichtet sind, haben ebenfalls ein vom Cassenarzte, Herrn vr. Starke, , ausgestelltes Gesundheitsattest dem Rechuungsführer, Herrn Stadtkämmerer Harder hier, vorznlegen. Die Ausstellung dieser , Zeugnisse pp. erfolgt in der Wohnung des Herrn I)r. Starke in der Nachmittagsstunde — mit Ausnahme der Soiin- und Feiertage — von 1 bis 2 Uhr. Diejenigen Herren Arbeits- und Dienstgeber, weiche ohne vorherige Ausstellung eines solchen Ältestes ein heitrittspflichtiges Cassenmitglied in Arbeit oder Dienst nehmen, haben entweder der Lasse für den dadurch etwa erwachsenden Schaden aufzukomme» oder für etwaige Cur und Verpflegung derselben selbst zn sorgen. 5 ., Die nach Z 6 des Regulativs von den Herren Arbeits- und Dienstgebern zu hallenden tabellarischen Verzeichnisse werden den selben ebenfalls nnentgeltlich geliefert werden. 6 ., Der Cassenvorstand besteht für die nächsten drei Jahre ans den Herren Stadtverordneten Dinndorf, stellvertr. Vorsitzender, Stadtverordneten Herrmann, Stadtverordneten Fischer, Lederfabrikant Bruno Bretschneider, Tischlermeister Ernst Schubert, Töpsergesellen Adolph Wendt und Webergesellen Theodor Wehner, sämmtlich hier, sowie dem unterzeichneten Bürgermeister als Vorsitzenden. Wilsdruff, am 18. Juni 1881.' Der Stadtgemein derath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Die diesjäbrigen Grasnutzungen auf der Voaclwiefe, vor nnd hinter der Schießmauer, rechts und links an der Tharandter Straße und der Brücke, links am Mühlgraben und zwar vom Pichschuppen bis zur weißen Brücke, sowie in den Stadtgräben, sollen nächsten Sonnabend, den Z3. dieses Monats, Nachmittags 6 Uhr, im hiesigen Schützcnhause unter den daselbst gestellt werdenden Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Wilsdruff, am 20. Juni 1881. Der Stadtqemeindcrath. I. V. Funke. Bekanntmachung. Am 30. dieses Monats ist der m. Termin Kandrente und Kandesculturrente und vom 1. bis mit spätestens den 16. nächsten Monats das 88. Quartal Schulgeld an die Stadtkämmerei zu bezahlen. Wilsdruff,» am 23. Juni 1881. Der Stadtrath. I. V. Funke. Mrschenverpachtung. Die diesjährige ^kirfchnuHung auf der MSIKHVIL-HVMGM'WMBL* SMsKUZGRGS- Abtheilung 1 bis 3, soll Sonnabend, den 25. Juni L88I, nachmittags L Uhr, in der Expedition der Bauverwalterei zn Meißen an Meistbietende gegen sofortige Bezahlung und unter den im Termine bekannt zn gebenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Meißen, am 15. 1881. Königliche Clmnssee-Inspektion. Königliche Baiwcrwnlterei. NcuhauS. In Jnterimsverw. Jrmifcher. agtsgefchichte. Das Ministerprovisorium in Preußen hat nun endlich seine Lösung gefunden. Herr von Puttkamer, der bisherige Kultusminister und seit zwei Jahren interimistischer Verwalter des Departements des Jnneru ist desinitiv zum Minister des Innern und an seiner Stelle der bis herige äuterstaatssekretär im Kultusministerium und während der letzten Session vcs Reichstages Präsident desselben. Herr v. Goßler, zum Kultusminister ernannt worden. Diese Meldung kommt nicht unerhofft, man war auf diesen Ansgang des Personenwechsels in den höchsten Regierungsstellen länger schon vorbereitet; nicht minder klar ist man sich über die Bedeutung desselben: die konservativen Regierungs prinzipien haben eine neue Befestigung erhalten. Die Organe der konservativen nnd der katholischen Presse werden daher und letztere > besonders auch mit der Wahl Goßlee's bald ihre volle Uebereinstim- mnng knudgeben nnd weiteren Hoffnungen Ausdruck geben. Ausge fallen ist dagegen die publizirte Vertretung des Reichskanzlers durch den Staatssekretär v. Bötticher. „Die ausdrückliche Beurlaubung des Reichskanzlers", schreibt die „Nationalzeitung", scheint zu bekunden, daß Fürst Bismarck zeitweilig eine vollständigere Zurückhaltung von den Geschäften beabsichtigt, als sonst mit seiner Abwesenheit von Berlin verbunden zu sein pflegt. Man muß hierüber nähere Auf klärung abwarten, ebenso darüber, weshalb Herr v. Bötticher mit der allgemeinen Vertretung des Kanzlers beauftragt wird, während in dem „Vizekanzler" Grafen Stolberg der berufene Vertreter des Fürsten Bismarck vorhanden ist. Von einer längeren Beurlaubung Nr. 30. 1881 Freitag, den 24. Juni für Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Jnfcratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. ilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für die Königl. Amtshanptmlnmschllft zn Meißen, das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdruff. Einundvierzigster .Tahrgang.