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Wolk lall für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden für die K-nigl. Amtshauptmannschast zn Meißen, das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Einundvierzigfter Jahrgang. Erscheint Wöchentlich 2 Mal DienStag und Freitag) Abonnementspreis Vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pj. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags »i« Mittag 12 Uhr. Erschein! wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Rr. 95. Dienstag, den 29. November 1881. BekmmtMüHrmg, UnfallAatMk betr. Die Herren Betricbsunternehmer, welche im Anfang August dieses Jahres mit Rücksicht auf die in Ausführung begriffene Unfall statistik Formulare zur Ausfüllung erhalten haben, werden ersucht, letztere am 3. December dieses Jahres zur Abholung bereit zu halten. Des Weiteren ersucht mau Dieselben, am Fuße des Formulars je nach den bei den einzelnen Betrieben vorliegenden Verhältnissen einen der drei nachstehenden Vermerke „die Arbeiter sind gegen alle Unfälle versichert" oder „die Arbeiter sind nur gegen haftpflichtige Unfälle versichert" oder „die Arbeiter sind gegen Unfall nicht versichert" anzufügen. Schließlich bemerkt man, daß anch wegen derjenigen Betriebe, in welchen sich Unfälle nicht ereignet haben, die uöthigen Angaben wegen des Arbeitsperfouals auf Formular L zu bewirken sind, das Formular aber, dafern kein Unfall sich ereignet hat, mit Äakat- Bescheinigung zu verfchen ist. Meißen, am 23. November 1881. , . . Königlich!» Amtshauptmannschast. I V . Gilbert, B.. Assi Bekanntmachung. Znfolge Generalverordnung vom 8. November 1877 hat das Königliche Ministerium des Innern mit Rücksicht auf die öffentliche Gesundheitspflege angeorouet, daß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mark —- für jeden einzelnen Contraventionsfall alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulniß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (4mal 24 Stunden) vou der Stunde des einge tretenen Todes an im Sterbehause belassen werden dürfe», sondern aus dem letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitfrist entfernt Werden müssen, um entweder beerdigt, oder den Todtenhallen übergeben zu werden. Die Polizeibehörden hiesigen Bezirks werden angewiesen, über die Befolgung dieser Anordnung zu wachen und Zuwiderhandlungen anher anznzeigen. Meißen, am 24. November 1881. Königliche Amtshauptmannschast. I . V ' Gilbert, B.-Aff. Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marsehfonrage betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise für Marschsourage in dem Hauptmarktorte des hiesigen Bezirks, der Stadt Meißen, auf den Monat Dctober d. I. folgendermaßen festgestellt: 7 Mark 77 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 49 - - 50 - Heu, 2 -19- -50- Stroh. Königliche Amtshauptmannschast Meißen, am 25. November 1881. I V.: Gilbert,'B.-Assi HekanniMschNNg. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderathe die Stadtverordneten Herr Restaurateur Our! lltzrmuun kvieüo, Herr Stadtgutsbesitzer Ourl KvEod Uorimuiin und Herr Stellmachermeister LmN Lckuurck hvssnvr ausznscheideu und ist deshalb eine Ergänzungswahl zu veranstalten. Zu wählen sind drei angesessene Stadtverordnete und ein angesessener Stadtverordneten-Ersatzmann. Als Wahltag ist Montag, der 3 Dezember dss. Irs., bestimmt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in den W 45, 46, 53 und 54 der Städteordnung vom 24. April 1873 und mit Bezug auf die im hiesigen Rathhause aushängende Wahlliste werden daher sämmtliche stimmberechtigte Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, an dem ge dachten Wahltage in der Zeit von BormittagS K bis Mittags 1 Uhr auf dem hiesigen Nathhause im Sessionszimmer vor dem Wahlausschüsse bei Verlust des Wahlrechtes für gegenwärtigen Fall persönlich ihre Stimmzettel, auf welche 4 ansässige wählbare Bürger so zu verzeichnen sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, abzugeben. Stimmzettel werden ausgegeben. Wilsdruff, am 24. November 1881. Der Bürgermeister. Ficker. Bekanntmachung. Der diesjährige Wilsdruffer Herbffjahrmarkt wird Donnerstag, den 8. und Freitag, den 9. Dezember dieses Jahres, abgehalten. Wilsdruff, den 24. November 1881.