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Wochen blatt für Siebenlehn und die Umgegenden. UmLsblaLt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daslbst. ^7 21.Freitag, den 14. März 1873. Bekanntmachung, die Musterung der Militärpflichtigen in dem Aushebungsbezirke ^jjZ^ukk betrffd. Zur Musterung der in dem Aushebungsbezirke ^ilsäruK im heurigen Jahre angemeldeten Gestellpflichtigen ist, und zwar für 1 ., den Mustcrnngsbczirk ^VUsdruLk der 24. dieses Monats im E»»8tI»»Le Lum Keller ssu ^VilsNruir, 2 ., den Musterungsbezirk vippoIZ.is-rvs.Id6 der 26. und 27. dieses Monats in» LintNIrnnse su I»ippi»Itii«Lvi»iNe, 3 ., den Musteruugsbezirk vöUlon der 5. und 7. April dieses Jahres in <I«IN IilSN»t»vI ««!»«» LL<>8ti»u»ati»n8!«<;nI«; II» V»V8<1< N, ^Hir»»»Itt 14, I. , und 4 ., den Mustcrnngsbczirk Ldrönkslä ausschließlich der Orte Bonnewitz, Eschdorf mit Zubehör und Wünschendorf der 8. April d. I. in ti«n»8vidvn Loeniv, zur Loosung für die genannten vier Musterungsbezirke aber der 15. Mai d. I. von trüi» 8 UII»r on in Vrv8Ävn, in «Ion» vorbvinorlLtvn Lov»I«, festgesetzt worden. Indem die sämmtlichcu, zur Gestellung verbundenen Militärpflichtigen dieser Musterungsbezirke mit dem Bemerken, daß ihnen von r den Gemeindebehörden noch besondere Vorladungen zugehen werden, zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen im Mustcrungstermine > unter Hinweis auf die bei etwaiger Nichtbesolguug nach § 71^ und 176, 178 der Militär-Ersatz-Jnstruction zu erwartenden Strafen i und Nachtheilc aufgcforderl werden, das persönliche Erscheinen im Loosungstermine aber ihrem freien Willen überlassen bleibt, wird zugleich i in Bezug auf die nach der Militär-Ersatz-Jnstruction zulässigen Reclamationen auf folgende Bestimmungeu besonders aufmerksam gemacht: - 1., Nach ß 78' der Ersatz-Instruction sind die Militärpflichtigen, oder Personen, welche die Zurückstellung der ersteren oder andere - Begünstigungen rücksichtlich der Militärvcrhältnisse derselben beantragen wollen, verpflichtet, die zur Begründung derartiger e Begünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst zur Sprache zu bringen, indem auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden soll. Ferner sind nach Z 108« derselben Instruction Neclamationsanträge, welche der Krcis-Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, in der Regel von der Departements-Ersatz-Commission gar nicht in Erwägung zu ziehen, sondern zurückzuweisen, sofern die Veranlassung "zur Reklamation nicht etwa erst nach beendigtem Kreiserfatzgcschäfte entstanden sein sollte; 2 ., die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commission auf Reclamationen werden den 3. Tag nach dem Mustcrungstermine Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch weüu der Ncclamaut zur Anhörung derselben sich nicht eingesunken hat; 3 ., Recurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen, von dem Tage ab gerechnet, an welchem die Entscheidung der Kreis-Ersatz-Commission für publicirt anzuschen war, bezicheudlich publicirt wurdet sind zwar bis Nach mittags 5 Uhr des 10. Tages bei der Kreis-Ersatz Commission unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen !, angebracht werden (ß 108 der Instruction); 4 ., die Entscheidungen der Departements-Ersatz-Commission gelten ^von und mit dem Tage der Ertheilung derselben als publicirt. Vorstelluttgeu dagegen müssen binnen 14 Tagen, vom Tage der Publication an, bei der Obcrrecrutirungsbchörde (8 15'^) ein- gcreicht werden. Spätere Vorstellungen sind nicht zu berücksichtigen, sowie denn auch gegen die Entscheidung der Oberrecrutir- uugsbcbörde eine weitere Berufung nicht staltsindet. Dresden, den 4. März 1873. DcrCivilvorsitzende der Königl.Kreis-Crflch-ComnW im Aushebungsbezirke Wilsdruff. " Amtshauptmann von Aicth. s Auet i v n. — Nächsten 17. März 1 8 7 3, von Vormittags '/.F Uhr an, sollen im hiesigen Gerichtsamtshattse verschiedene Möbels, Betten, eine Parthie Backgeräthschaft, darunter 2 Backtröge, ferner 2 Kanonenöfen, mehrere Centner Mehl, sowie verschiedene Kleidungsstücke, Haus- und Wirthschaftsgeräthe, sowie eine Drehbank r. gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. Königliches Gerichtsmnt Wilsdruff, am 18.Februars. Leonhardi.