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Tharandt, Nosstn, Sikbenlkha und die RlNMNdtN. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 44. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden MontagS und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 70. Freitag, den 29. August 1884» 1 1 n 1-7^ iL—HlE ' ... ------ Bekanntmachung, die diesjährigen Truppenübungen betr. Die diesjährigen Truppenübungen im Bezirke der Königl. Amtshauptmannschaft Meißen werden voraussichtlich wie folgt stattfinden: von der 3. Infanterie-Brigade No. 47 vom 4. bis mit 9. September innerhalb des von den Ortschaften Nosfen, Augustusberg, Siebenlehn, Obergruna, Bieberstein, Reinsberg, Neukirchen, Blankenstein, Limbach, Schmiedewalde, Burkhardtswalde, Munzig, Heinitz, Katzenberg, Karcha, Saultitz, Wölkau und Rhäsa umschlossenen Terrains, von der 2. Infanterie-Division vom 11. bis mit 15. September sowie die Korps-Ma» uövcr am 16. und 17. September innerhalb der Fluren Leschen, Maltitz, Priesen, Choren-Toppschädel, Rüsseina, Noßlitz, Zetta mit Gall- schütz, Pinnewitz, Höfgen, Stahna, Oberstößwitz, Kreißa, Klessig, Starrbach, Bodenbach, Wetterwitz, Rhäsa, Gruna, Wölkau, Saultitz, Raußlitz, Radewitz, Ilkendorf, Nieder- und Ober-Eula, Göltzscha, Gohla, Wendischbora, Katzenberg, Karcha, Schrebitz, Nöstige, Wunsch witz, Mahlitzsch, Mergenthal, Dcutschenbora und Hirschfeld. Indem Solches hierdurch bekannt gemacht wird, werden die betreffenden Grundstücksbesitzer aufgefordert, ihre Feldstücke, insoweit dies noch nicht geschehen sei» sollte, soviel als möglich noch vor dem Beginn der Uebungen abzuernten. Auch werde« die betheiligteu Besitzer darauf hingewiesen, daß Flurbeschä-igungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, im Besonderen durch Zuschauer, sowie dadurch entstanden sind, daß das rechtzeitige Abernten unterlassen worden ist, keine« Anspruch auf Vergütung begründen. Werthvolle Feldstücke (Rapssaat, Kleesamen, .Kraut, Runkeln und Zuckerrüben) sind mit Strohwischen zu umstellen, als Zeichen, daß dieselben von den Truppen nicht betreten werden sollen. Diese Markirung hat sich jedoch nur auf wirklich werthvolle Feldstücke zu erstrecken. Schließlich wird noch das Publikum vor dem Betreten der Felder und Wiesen mit dem Bemerken ver warnt, daß jeder Zuwiderhandelnde sich der Wegweisung und bez. der Arretur Seiten der kommandirten Gendarmerie zu gewärtigen hat. Meißen, am 22. August 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. . v. Bosse. Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise für Marschfourage in dem Hauptmarktorte des hiesigen Be zirks, der Stadt Meißen, auf den Monat Juni dieses Jahres folgendermaßen festgestellt: 8 M. 35 Pf. für 50 Kilo Hafer, 4 - 31 - * 50 - Heu, 2 - 39 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 22. August 1884. v. Bosse. Bekanntmachung. In der Nacht vom 17. zum 18. dies. M. sind auf der Kesselsdorf-Nosseuer Chaussee zwischen Wilsdruff und Limbach in Wilsdruffer Flur von 4 jungen Obstbäumen die Kronen frevelhafter Weise abgebrochen worden. Es wird Solches zur Entdeckung des Thaters mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß derjenige, welcher denselben dergestalt zur Anzeige bringt, daß solcher zur Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von 30 Mark erhält. Meißen, am 22. August 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Aekannimachung. Zu dem am Se-anfeste vormittags IO Uhr im Schnlfaale stattfindendcn werden die u. Schlußgesang: „Nun danket alle Gott". 7. 8. 1. 2. 3. 4. 5. Gesang: „Lobe den Herren". Verlesen einer Bibellektion. Gesang: „Ich hab mich ergeben". Festrede (Herr Kantor Knof). Gesang: „Deutschland, Deutschland". Der Direktor der städt. Schulen. Gerhardt. hiesigen Behörden, die Eltern und Erzieher der Kinder, sowie alle Freunde der Schule hierdurch freundlichst eingeladen. Wilsdruff, den 28. August 1884. Deutschland" von Feldmann; 5. „Das deutsche Schwert" von Hoffmeister; o. „Hurrah du deutscher Kaiser" von Matusch; cl. „Am Rhein" von Hesekiel. Gesang: „Es braußt dein Rus". Programm: 6. Deklamationen: Dagesgeschichtc. Mit dem 1. Dezember d.I. tritt das Reichskrankenversiche- rungs-Gesetz in Kraft. Vielfach glaubt man, daß dieser Umstand nur die Arbeiter berühre; das ist ein Jrrthum. Obwohl für diese gegeben, wendet es sich in seiner Ausführung nicht an diese, sondern neben der Gemeinde an die Arbeitgeber. Von der richtigen An sicht ausgehend, daß es unmöglich sei, jeden einzelnen Arbeiter anzu halten, seiner Versicheruugspflicht zu geuügeu, hält sich der Gesetzgeber mcht an den Arbeiter, sondern an den Arbeitgeber und macht diesen dafür verantwortlich. Das Gesetz trifft keineswegs alle Arbeitgeber. Wenn ich für einen Haushalt ein Dienstmädchen miethe, so bin ich zwar auch der Arbeitgeber, dieses Dienstverhältniß unterliegt aber nur der landesgesetzlichen Bestimmung und ist in Preußen anders als in Sachsen oder Bayern. Wenn man ferner einen Arbeiter zu vorüber gehenden Dienstleistungen dingt, z. B. zur Reinigung der Garten wege, oder zur Ausbesserung des Zaunes rc., so braucht man sich nicht darüber zu bekümmern, ob er der Krankenkasse angehört oder nicht. Unter das Gesetz fallen nur dauernde Beschäftigungsverhält-