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Erscheint «scheutsich 2 Mal Dienstag und Freitag. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Znseratenannahme Nontags u. Donnerstags bis Mittag 12 Ubr. Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt> Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag Abonnemenisprei > vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstag! bis Mittag 12 Uhr. Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt sjjr die Königs Amtshauptmamschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Nr. 34 Freitag, den 25. April 1884. betr., den Stadt und als Sammelort die für den und für den bestimmt worden. und den aus den Ortschaften: aus Roitzsch und Pferden werden. Die Musterung der zwar: Auf Anordnung des König!, rc. für den Bedarf der Armee Infolge dessen sind hierzu sür Ortschaften: Wilsdruff um 8 Uhr, Grumbach um 9 Uhr, Herzogswalde um 10 Uhr, Helbigsdorf, Birkenhain und Sora um 11 Uhr und Limbach um 12 Uhr, am 29. Mai in Sachsdorf VIII. Bormusterungsbezirk der 28. Mai dieses Jahres Wilsdruff am sogen. Freiberger Thore in der Nähe des Gründchenweges, VII. WormufterungSbezirk der 29. Mai dieses Jahres und als Sammelort das Dorf Sachsdorf vor dem Gasthofe IX. Wormufierungsbezirk der 31. Mai dieses Jahres und als Sammelort das Dorf Burkhardtswalde am Marktplatz Pferde wird an den gedachten Tagen und Orten von früh 8 Uhr an in nachstehender Reihenfolge stattfinden, am 28. Mai in Wilsdruff Bekanntmachung, die diesjährige Pferdevormusterung betr. Kriegsministeriums soll gemäß der Bestimmung iu tz 1 Abs. 1 der Verordnung, die Aushebung von vom 1. März 1877 in diesem Frühjahr eine Vormusternng des Pferdebestandes vorgenommen RöhrS-orf, Wildberg und Niederwartha um 8 Uhr, WeiStropP, «Kleinfchönberg, Huhndorf, Roil und Steinbach bei Kesselsdorf um 9 Uhr, ^kaufbach, ^teffelsdorf und Klipphausen um 10 Uhr, Unkersdorf Sachsdorf um 11 Uhr und am 31. Mai in Burkhardtswalde aus den Ortschaften : Schmiedewalde, Blankenstein und Steinbach b Neukirchen um 8 Uhr, Neukirchen, Neutanneberg und Roth, schönberg mit Perne um 9 Uhr, Groitzsch, Burkhardtswalde, Munzig und Lampersdorf um 10 Uhr, Lotzen und Yklttanneberg um 11 Uhr. Die Besitzer resp. Besitzerinnen von Pferden erhalten nun hierdurch Aufforderung, ihre Pferde zu der für je ihren Ort bestimmten Zeit an den betreffenden Sammelorten bei Vermeidung einer Strafe bis zu 3V Mark —- pünktlich zu gestellen. Fohlen unter 3 Jahren, Hengste, Dienstpferde der öffentlichen Beamten, Pferde der Aerzte und Thierärzte, welche zur Ausübung ihres Berufes nothwendig sind, ingleichen Stuten, die hochtragend sind oder noch nicht länger als 8 Tage abgefohlt haben, sind nicht vor- zuführen, in den beiden letztgedachten Fällen ist jedoch eine vom Ortsvorstand ausgefertigte Bescheinigung vorzuzeigen. Die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstande und Gutsvorsteher, im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben sich zu dem Vormusterungstermine einzufinden und in demselben ein namentliches Verzeichniß der Pferdebesitzer, worin zugleich die Zahl sämmtlicher vorhandenen Pferde angegeben ist, vorzulegen. Sie sind verpflichtet, die Vormusterungs-Commission darauf aufmerksam zu machen, wenn ein Pferdebesitzer nicht alle Pferde, welche er besitzt, vorgeführt hat. Zu den gedachten Verzeichnissen werden ihnen demnächst Formularbogen zugehen. Meißen, am 21. April 1884. Der Civilcommissar der Aushebungs-Commission v. Bosse, Amtshauptmann. Bekanntmachung Mtt dem am 30. dieses Monats fälligen 1. Termin Einkommensteuer sind gleichzeitig die städtifchen Mulagen S Dermin, Pachtgelder für Eommunländereien, Erb- und Laaszinsen und das Nathsgeschoß spätestens bis zum 15. Mai dieses Jahres bei Vermeidung von Weiterungen an die Stadtkämmerei abzuentrichten. Wilsdruff, am 23. April 1884. Der Stadtrath daselbst. Ficker, Brgmstr. Aekanntmachung, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevifi'onen betreffend. Nachdem in Gemäßheit der Verordnung, die Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 30. März 1875 betr., von dem für den hie sigen Jmpfbezirk in Pflicht genommenen Jmpfarzte, Herrn Vi. moü. illocttoi' hierselbst, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen bis auf Weiteres auf jeden Dienstag der nächstfolgenden Wochen Nachmittags L Uhr in dem hierzu bestimmten Lokale, dem Rathssessionszimmer hier, anberaumt worden sind, so werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der hier aufhältlichen Kinder, n) welche im vorigen Jahre geboren worden sind, si) welche im vorigen Jahre der Jmpfpflicht nicht oder noch nicht gehörig genügt haben und v) welche nach hier verzogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig Genüge geleistet haben, sowie ä) derjenigen Schulkinder, welche im Laufe dieses Jahres das 12. Lebensjahr zurücklegen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeug nisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, ausgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder einer Haftstrafe bis zu drei Tagen, mlt ihren impfpflichtigen Kin- « den anberaumten Impf- und Revisionsterminen, zu welchen sie, insoweit sie in den Jmpflisten sich bereits eingetragen befinden, besonders vorgeladen werden, Behufs der Impfung nnd ihrer Controle zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärzt- zu bestrafen'^ ""^»weisen. Die Unterlassung der Führung der letztgedachten Nachweise ist mit einer Geldstrafe bis zu zwanzig Mark Die Impfungen erfolgen unentgeltlich. »u-dwp, E Der Stadtgemeinderath. Kicke*, Brgmstr.