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für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Gievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche GerichLsanrL Wilsdruff und den SLadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme biS Montag resp. Donnrrstag Mittag. ^7 S7. Dienstag, den 9. December 1873. Verordnung an sämmtliche GemeindeoLrigkeiten und Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Nachdem zu Vornahme der Wahlen für den deutschen Reichstag der 10. Januar 1674 festgesetzt worden ist, ergeht an alle Ge- meindeobrigkciten und Gemeindevorstände hiermit Verordnung, unverzüglich zur Auflegung der Wahllisten zu verschreiten und damit spä testens den 8. December 1873 zu beginnen, auch deshalb die in Z 2 des zur Ausführung des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 unterm 28. Mai 1870 erlassenen Regle ments (Bundes-Gesetzblatt für das Jahr 1870 S. 275) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Zugleich werden alle Gemeideobrlgkeiten, welche noch mit Erstattung der unterm 5. November dieses Jahres erforderten Anzeige über die Anzahl der in ihrem Bezirke gebildeten Wahlbezirke im Rückstände sind, zu nunmehriger ungesäumter Einreichung dieser Anzeigen veranlaßt. Um Uebrigen werden alle bei Leitung des Wahlgeschäftes bctheiligten Gemeindcobrigkeiten, Gemeindevorstände und Wahlvorsteher auf die genaueste Beobachtung der in dem Wahlgesetze vom 31. Mai 1869 (Äundes-Gesetzblatt vom Jahre 1869 S. 145 und dem angezogenen Reglement vom 28. Mai 1870) enthaltenen Vorschriften verwiesen. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 9 des Wahlgesetzes die Function der Vorsteher, Beisitzer und Protocollführer bei der Wahlhandlung in den Wahlbezirken und der Beisitzer bei der Ermittelung des Wahlergebnisses in den Wahlkreisen nur von Personen ausgeübt werden kann, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. Dresden, am 1. December 1873. M i n i st e r i u m des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Fg- Die über den Bäcker Carl Gottlieb Otto Fiedler.aus Hühndorf eingeleitete Abwesenheitsvormundschaft hat sich, nachdem der Aufenthalt des Abwesenden bekannt geworden ist, erledigt. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 2. Dezember 1873. Leonhardi. Von dem unterzeichneten Gerichtsamt soll dc» 12. Februar 1874 das dem Mühlenbesitzer Johann Gotthelf Röster zugehörige Feld- und Weinbergs- beziehentlich Mühlen-GruMtück Nr. 60 des Catasters und Nr. 27 und 53 des Grund- und Hypothekenbuchs sür Kleinschönberg beziehentlich Klipphausen, welche beide Grundstücke am 2. Decem ber 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten und zwar das erstere auf 360 Thlr -- -- 1 4317 Thlr. -- -- das andere auf 39o7 Thlr. —- —- / aewürdert worden sind, nothwendiger Weise an hiesiger Amtsstelle versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichts stelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 3. December 1873. Königliches Gerichts-Amt. Leonhardi. " Reichstägswahl. Nachdem durch Ministerialverordnung vom 1. December ds. Js. die unverzügliche Auslegung der Wahlliste für den deutschen Reichstag angeordnet worden ist, wird dies mit dem Bemerken hierdurch veröffentlicht, daß die Wahlliste des hiesigen Stadtbezirkes vom 7. bis 19. December zu Jedermanns Einsicht im hiesigen Nathhause ausliegt, beziehendlich ausgelegen hat. Etwaige Einsprüche gegen die Wahlliste sind nach tz 3 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 innerhalb 8 Tagen nach Beginn der Auslegung derselben beim unterzeichneten Stadtrathe entweder schriftlich auzuzuzeigen oder zu Protokoll zu erklären. Wilsdruff, am 6. December 1873. Der Stadtrat h. Bürgermeister Adv. Ksrnnivr - Bekanntmachung! Die in der Nähe der Struth gelegenen der Commnn gehörigen Parzellen sollen Sonnabend den 13. dieses Monates unter im Termin bekannt zu machenden Bedingungen nach Befinden auf neun Jahre verpachtet werden. Pachtlustige werden aufgefordert, am gedachten Tage Nachmittags 4 Uhr im Rathssessionszimmer zu erscheinen, ihre Gebote zu thun und sich des Weiteren zu versehen. Wilsdruff, am 6. December 1873. Der Stadtrat h. Bürgermeister Adv. Di'nst Gominvr. Zur Ergänzung des mit Ablauf dieses Jahres ausscheidenden Drittheils der hiesigen Stadtverordneten und Ersatzmänner sind drei Stadtverordnete und zwei Ersatzmänner zu wähle«.