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Td Erstes Blatt. -MÄ KSlvSKWU ZWWWWUWWW Ass WW 8 WW VMW 1111888^ KWWUWEWWW WWWW K W k Tharandt, Nasen, Ziebenlehn nnd die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 44. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 101 .Dienstag, den 16. December 1M4. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich durch die Beschwerden, welche gelegentlich der im vorigen Monate statt- gefundenen Schneeverwehungen hier eingegangen sind, veranlaßt, die Bekanntmachung vom 25. November 1882 in Erinnerung zu bringen. Nach derselben haben die Herren Gntsvorsteher und Gemeindevorstände bei eiutretendem Schneefalle unverzüglich für das Auswerfen der öffentlichen Wege zu sorgen, unpassirbar gewordene Wege zu sperren und, dafern die Winterbahn auf die Felder gelegt wird, dieselbe in Abständen von höchstens 20 Mtr. auf leicht erkennbare Weise zu bezeichnen. Unterlassungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M. —- geahndet. Meißen, am 10. December 1884. Königliche Amtshauptmannschast. v. Koste. - Bekanntmachung, den Neujahr stattfindenden Gefindewechsel betr. Es wird hiermit daran erinnert, daß nach Z 19 der Gesindeordnung, dafern nicht vertragsmäßig etwas Anderes festgesetzt worden ist, beim landwirthschaftlichen Gesinde der Antrittstag für das neue Gesinde ebensowie der Abzugstag für das abgehende der T. Kanuar ist. Meißen, den 12. Dezember 1884. Königliche Amtshauptmannschast. v. Koste. - - Bekanntmachung, die Geburtslisten für das Crsah-Geschäft betr. Die Pfarrämter des hiesigen Bezirks werden auf die Bestimmung in H 45,7 der Ersatz-Ordnung mit dem Bemerken andurch hingewiesen, vaß ihnen die Formulare zu den Geburtslisten über die im Kalenderjahre 1868 geborenen Personen männlichen Geschlechts in den nächsten Tagen zugehen werden. Meißen, am 10. December 1884. Königliche Amtshauptmannschast. v Koste. Bekanntmachung, das Meldewesen betreffend. Es ist zur Kenntniß der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft gekommen, daß die Bestimmungen des für den hiesigen Verwaltungsbezirk unterm 20. Dezember 1878 erlassenen und durch die Amtsblätter veröffentlichten Regulativs über das Meldewesen viel fach nicht gehörig beachtet werden. Die Herren Gemeindevorstände werden demzufolge hierdurch angewiesen, dieses Regulativ in der für Veröffentlichungen von Gemeindebehörden durch HZ 4 und 6 des Gesetzes vom 15. April 1884 vorgeschriebenen, bez. in der nach Maßgabe von Z 7 dieses Gesetzes genehmigten Form in ihren Gemeinden einzuschärfen und Zuwiderhandlungen gegen dasselbe unnachsichtlich nach Z 9 des Regulativs zu bestrafen. Meißen, am 10. Dezember 1884. Königliche Amtshauptmannschast. — v. Koste. DageSgefchichte. Vom Reichstage sind die Anträge auf Wiedereinführung der Berufung für die mittleren Strafsachen an eine Kommission ver wiesen. Die Beschlüsse derselben und des Plenums werden zunächst nur Material für die Erörterungen sein, welche der Reichskanzler mit den Bundesregierungen angeregt hat, und zwar auch betreffs der Re vision der Civilprozeßordnung in einigen Punkten z. B. betreffs des Anwaltzwangs und des Amts der Gerichtsvollzieher. Da es sich hier bei zunächst noch nicht um endgiltige Entschließungen handelt, so wird die sachverständige Kritik Zeit und Gelegenheit haben, sich an der Vor bereitung der Entscheidung zu betheiligen. Nicht blos bei allen Par teien des Reichstags, sondern auch in weiteren Kreisen außerhalb des selben haben die von der Regierungsbank ausgegangenen, einer als Bedürfniß erkannten Reform der Gerichtsverfassuugsgesetze iw Straf- wie im Civilproceß sympathischen und entgegenstimmenden Erklärungen den besten Eindruck gemacht und geben der sicheren Hoffnung Raum, daß auf eine befriedigende Lösung der betreffenden wichtigen Fragen gerechnet werden darf, um so mehr, als ihnen gegenüber einmal aller Hader der Parteien schwieg und der Reichstag das so seltene Bild der Einigkeit und friedlichen Zusammenwirkens bot. Dem „Fränk. Kur." zufolge sind die ersten Anweisungen auf Pensionen aus dem kaiserlichen Dispositionsfond bei der Reichs hauptkaffe für folche Invaliden aus dem Kriege von 1870/71, welche im Dienste eine innere Verletzung erlitten, aber die Anmeldefrist ver- säu'mten und deshalb keinen rechtlichen Anspruch haben, jetzt erfolgt. Diese Pensionen sind regelmäßige monatliche Unterstützungen, welche sich je nach der Bedürftigkeit und Erwerbsunfähigkeit des Einzelnen zwischen 15 M. und mehr bewegen. Berlin, 13. Dezember. Der „Reichsanzeiger" publizirt das Gesetz über die Beschränkung des Rechts zur Annahme von Lehrlingen. Die Reihe der deutschen Kolonialerwerbungen ist mit den bisher bekannten noch nicht abgeschlossen. Tie „Franks. Zlg." erfährt zuverlässig, daß noch folgende Besitzergreifungen stattgefunden haben oder nahe bevorstehen: Ein Theil der Küste nördlich von Port-Natal östlich von Transvaalland. Ferner in der Südjee, auf Neu-Irland und Neu-Brittannien, endlich im nordöstlichen Theile von Neu-Guinea. Vielleicht würden die nächsten Fortsetzungen des Blaubuches bereits nähere Mittheilungen darüber enthalten. Als vorzeitiges Weihnachtsgeschenk hat uns der Reichskanzler die Sammlung der amtlichen Aktenstücke über die deutschen Erwerbungen in Westafrika befcheert. Was bisher nur in dunklen Umrissen da» lag, ist jetzt in das hellste Licht getreten: Ja, wir haben Kolonieen in Westafrika! Das Togogebiet (an der Sklavenküste) ist von seinem König Ulapa auf Grund eines mit dem Reichskommissar Dr. Nach- tigal abgeschlossenen Freundschaftsvertrages unter deutschen Schutz ge stellt, über werthvolle Besitzungen an der Biafra-Bay weht die deutsche Flagge und ebenso über Angra Peqnena und Umgebung, zusammen ein Territorium von bedeutendem Umfang. Das ist Deutschlands überseeischer Besitz, er ist rechtmäßig erworben und auf ihm blüht deutscher Handel und wird unter dem mächtigen Schutz voraussichtlich immer mehr an Ausdehnung gewinnen. Die Reichsregierung ist aber auch vorsichtig, und deshalb wird nicht in jenen entfernten Gegenden sofort ein neues Reichsland nach heimischem Muster etablirt, das großen Geldaufwand verursachen würde, sondern man begnügt sich mit den nothwendigsten Institutionen, durch welche die Oberhoheit des deutschen Reiches repräsentirt wird. Unsere Kolonialpolitik ist also eine gesunde, reelle, deshalb wird sie kräftig erstarken und in ganz Deutschland allgemeinen Beifall finden. Nach einer Meldung der „Wes.-Ztg." circulirt auf deutschen Kohlenzechen — und findet zahlreiche Betheiligung — eine Petition, welche sich an den deutschen Reichstag mit dem Ersuchen wenden soll, ausländische Steinkohlen mit 2 M. Zoll per Tonne zu belegen. Als Motiv wird angegeben, daß deutsche Bergwerke einer Abgabe unterworfen sind, welche durch jenen Zoll zu ihren Gunsten gegen fremde ausgeglichen würde. Bei Einführung jenes Zolles würde'man die fremde Kohle, insbesondere die englische, ganz aus dem Nordrn Deutschlands verdrängen.