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WöchciwlaU für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. 99. —Dienstag, den 17^November 1874. Die Stücke 18 und 19 des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen enthalten: Nr. 136. Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1873 und 1874. Nr. 137. Decret wegen Bestätigung der Genossenschaftsvrdnung der Genossenschaft für Berichtigung der Göfel bei Göltzschen; vom 25. September 1874. Rr. 138. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum zu Herstellung mehrerer Eisenbahnanlagen an der Leipziger-Dresdner Eisenbahn betreffend; vom 28. September 1874. Nv. 139. Bekanntmachung, die Aufhebung der mit den Regierungen des Großherzogthums Sachsen-Weimar, der Herzogthümer Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg-Gotha und der Fürstenthümer Reuß älterer und jüngerer Linie im Jahre 1854 wegen kostenfxeier Erledigung von Requisitionen in Criminal- und Polizei-Untersuchungen abgeschlossenen Conventionen betreffend; vons 1. October 1874. Nr. 140. Bekanntmachung, die Abänderung einiger Bestimmungen des Lotterieplanes für die Landeslotterie betreffend; vom 5. October 1874. Nr. 141. Verordnung, die Ausführung, von § 188 der Militär-Ersatz-Jnstruktion vom 26. März 1868 betreffend; vom 12. October 1874. Nr. 142. Verordnung, die Bezirksthierärzte betreffend; vom 6. October 1874. Nr. 143. Bekanntmachung, die Prüfungsordnung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen betreffend; vom 8. October 1874. Nr. 144. Bekanntmachung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der die Fortsetzung der Südlausitzer Staatsbahn bildenden Eisenbahn von Sohland über Neustadt nach Pirna, soweit sie nicht mit der Pirna-Radeberger-Bahn zusammen fällt, beziehendlich deren Richtungslinie betreffend; vom 9. October 1874. Nr. 145. Verordnung, das Ausschreiben der katholischen Kirchcnsnlage betreffend; vom 10. October 1874. Nr. 146. Verordnung, die Uebernahmestationen für polizeiliche Schubtransporte aus Nachbarländern betreffend; vom 14. October 1874. Nr. 147. Landtagsordnung; vom 12. October 1874. Nr. 148. Gesetz, einige Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 betreffend; vom 12. October 1874. dir. 149. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Freiberg-Brüxer Eisenbahn betreffend; vom 17. October 1874. Nr. 150. Verordnung, die Besorgung der in tz 9 des Gesetzes vom 21. April 1873 gedachten Verwaltungsangelegenheiten in Dresden, Leipzig und Chemnitz betreffend; vom 15. October 1874. Nr. 151. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs auf den Staatseisenbahnstrecken von Plauen nach Oelsnitz und von Ebers bach nach Seifhennersdorf betreffend; vom 22. October 1874. Nr. 152. Verordnung, die Abänderung einiger Bestimmungen der Allerhöchsten Verordnung über die Aushebung von Pferden für den Bedarf der Armee vom 18. April 1868 und der dazu gehörigen Ausführungsverordnung betreffend; vom 26. October 1874. Gedacbte Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes liegen in hiesiger Naths-Expedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 14. November 1874. Der Stadtgemeinderat h. Ficker, Brgmstr. Dank. Die kürzlich für die Abgebrannten in Breitenbrunn, Glashütte und Mylau veranstaltete Haussammlung hat den reichlichen Ertrag dvn 68 Thlr. 22 Ngr. 7 Pfg. ergeben. Davon sind beschlußgemäß - 32 Thlr. 7 Ngr. 7 Pfg. nach Breitenbrunn, 22 Thlr. — Ngr. — Pfg. nach Glashütte und 14 Thlr. 15 Ngr. — Pfg. nach Mylau Är Absendung gekommen. Allen den edlen Gebern herzlichsten Dank. Wilsdruff, am 14. November 1874. Der S t a d t g e m e i n d e r a t h. Ficker, Brgmstr. ihrer Kriegsschuld abgezahlt und wie es angelegt sei und rühmte, daß bei der Abrechnung über die Tausende von Millionen nicht ein Fehler oder Anstoß vorgekommen sei. Aus seiner kühlen Rede über den nächstjährigen Etat schimmerten die Erhöhung der Matrikularbei- träge, Marine-Anleihen, aber auch Ueberschüsse hervor. Gegen die Erhöhung der Matrikularsteuern und gegen Anleihen sprach der Ab geordnete Richter und Windlhorst-Meppen schloß sich ihm fröhlich an. Nach Mündiger Debatte wird der Militär-Etat sammt Matrikular- Umlagen und das Etatsgesetz an die Vudget-Commis'ion verwiesen. Die ,,Nordd. Allg. Ztg." bestätigt die Wiedervelhaftuug des Gra fen Arnim. Dieselbe erfolgte auf Grund wichtiger neuer Vorkomm nisse. Die „Kreuzzeitung" meldet augenscheinlich nach Mittheilungen von einer dem Grafen nahestehenden Seite: Arnim hatte von den vermißten Papieren, welche nur verlegt waren, nach seiner Freilassung mehrere Stücke gefunden und dieselben nebst mehreren minder wich- e. a In dem Reichstage wurde am 9. November über das Budget Erhandelt. Wie leicht liest sich das Wort Budget (StaatShaushalts- rechnung) und wie schwer ist das sichere Eindringen in die Hunderte d°n Millionen (nahezu 521 Millionen Mark). Wie mar- Ichiren da die himmcllangcn Colonnen ans; umfaßt doch allein der Voranschlag für das Reichsheer 315 gedruckte Folioseiten. Um diese Kolonnen zu übersehen und richtig zu bewegen, gehört so gut ein ,Mdherr mit seinem Generalstab dazu, wie zu dem Dirigiren einer Million Soldaten. Der Abgeordnete Richter gilt als solcher Feldherr, die sicherste Ein- und Ueberstchl hat, obwohl er oft auch als Ga- !!M)enstiefcl getadelt wird. Die Finanz ist sein Operationsfeld, knister Delbrück gab ein übersichtliches Bild der Finanzen des Reich §, erzählte, wie viel und in welchen Münzsorten die Franzosen an