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Amts- Wh AlUUblatt für den MM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung 11» i««s Abonnement viertelj. 1 M. 50 Pf. einschließl. des »Jllustr. UnterhaltungSbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Lrlrgr.-Adresse: Amtsblatt. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den fol genden Tag. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile l2 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. 2lü. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. n . —58. Jahrgang. A Doinicrstlig, den 30. September Bralldversichcruliasbcikräge bett. Die vranvverficherungsbeiträge auf den 2. Termin 1909 — 1. Oktober — sind nach je einem Pfennig für die Einheit bei der Gebändeverfichernngsabteilnng und nach je «in «nv einem halbe« Pfennig für die Einheit bei der freiwilligen Ver- fichernngsabteiinng nebst den fälligen Stückbeiträgen bis spätestens zum 8. Oktober 1909 bei Vermeidung der zwangsweisen Einziehung an die hiesige Stadtsteuer-Einnahme zu entrichten. Stadtrat Eibenstock, am 21. September 1909. H-N-. Bg. Die Verzeichnisse der in den Gemeinden Schönheide und Schönheiderhammer wohnhaften Personen, welche zu dem Schöffenamte und zu dem Geschworenenamte berufen werden können, werden vom 1. Oktober dieses Zayres av eine Woche zu jedermanns Einsicht ausgelegt werden und zwar das Verzeichnis für Schönheide im Stathause daselbst Zimmer Rr. 1v, dasjenige für Schönheiderhammer an Expedittonöstelle des dafigen Gemeindevorstandes. Unter Hinweis auf die nachstehends abgedruckten Gesetzes-Bestimmungen wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Einsprachen gegen die Richtigkeit oder Vollständig keit der erwähnten Listen innerhalb deren Auslegezeit bei den Unterzeichneten schriftlich an gebracht oder zu Protokoll erklärt werden können. Schönheide und Schönheiderhammer, den 28. September 1909. Die Gemeindevorstände daselbst. AnSzng aus dem Gerichtsverfassnngsgesetz vom 27. Januar 1«77. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung infolge strafrechtlicher Verurteilung verloren haben; 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Ab erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht 2 volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von der Aufstellung der Urliste zurückgercchnet, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister; 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, weiche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7) Religionsdiener; 8) Volksschulleh'-er; 9) dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwallungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt, dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Auszug aus dem Gesetz vom 1. März 1878. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2) der Prä sident des Landeskonststoriums; 3) der Generaldirektor der Staatsbahnen: 4) die Kreis- und Amtshauptleute; 5) die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Ei ne Eisenbahnv orlagefür Deutsch- Südwest-Afrika soll dem Reichstage zugehen und 54 Millionen fordern. Davon sollen 2l Millionen zum Anlaut uno znw'Verstaatlichung der Olavi-Bahn dienen, 9 Millionen für den Umbau der Staatsstrecke Karibib- Windhut und 24 Millionen für den Neubau der so genannten Nordsüdlinie Windhuk-Keetmannshoop. Fährt erst überall das Dampfroß, dann wird auch in das Kolonial-Leben bald ein anderer Zug kommen. — Die Summe d er ,R eich s s ch u l d e n belief sich am 1. Oktober 1908 auf 4254 Millionen. Die lau fenden Zinsen beanspruchen alljährlich l71 Millionen. — Der deutsche Außenhandel zeigte, wie die „Voss. Zig." mitteilt, im letzten August eine so große Ausfuhrmeuge, wie s<e noch, niemals bisher da gewesen ist. Allerdings muß darauf hingewiesen wer den, daß diese Tatsache namentlich in dem starken Wachstum der Steinkahlen-Ausfuhr begründet ist. Aber auch die Mehrzahl der wichtigeren Industrie-Artikel zeigt gegenüber dem Vorjahr eine höhere Ausfuhr ziffer. Auf einem anderen Blatte steht freilich, ob auch der Verdienst anwuchs! Es muß heute bei der flauen Konjunktur doch recht billig geliefert werden. Diamantensendungen. Bei der deut schen Diamantcn Regic in Berlin sind laut „Köln. Zig/' 60000 Karat angekommen. Das wäre also eine Lieferung für diverse 100000 Mark. — Tagung des Zentralvorstandes oer national liberalen Partei in Eisenach. In Verbindung mit der für den 16. und 17. Oktober in Eisenach in Aussicht genommenen Feier der 50. Wiederkehr des GtündungMages des deutschen Na tionalvereins ist eine Sitzung des Zentralvorstanoes vorgesehen,, die am 16. Oktober in Eisenach stattfindet. Die freundlichen Worte,, die bei der Hudson-Fulton-Feier in Newyork der deutsche Groß- Admiral von Köster dem amerikanischen Unter nehmungsgeist widmete, wobei er auf die vielen ge meinsamem Interessen beider großer Staaten hinwies, haben drüben sehr angenehm berührt. Möchten sie nur auch die Einsicht der amerikanischen Politiker für den Nutzen und die Notwendigkeiten gedeihlicher Han- delsbeziehungen stärken, von der bis heute recht we nig zu erblicken ist. Oesterreich-Ungarn. — Der Rücktritt des ungarischen Mini steriums Wekerlle ist gestern definitiv geworden,, da es unmöglich war, den bisherigen Regierungs-Block im ungarischen Reichstage wieder zusammenzubringen. Kaiser Franz Josef wird nun mit Franz Kossuth, dem Sohne des Diktators von 1848, konferieren. Kossuth ist keineswegs ein hervorragender Staatsmann, sein historischer Name besticht seine Landsleute mehr, wie Mußte er gehen? In den hervorragenden Organen der konserva tiven Partei, dw, wie die KreuzztA, gute u. anerkannte Beziehungen zu Hofkreisen haben,, und auch in Versamm lungen, wie z. B. in der der hessischen, Nationallibeca- len in Darmstadt am letzten Sonntag, ist mit allem Nachdruck behauptet worden, der Rücktritt oes Fürsten Bülow von seinen Aemtern habe bereits im November 1908, also seit der bekannten Kaiser-Debatte im Reichs tage, festgestanden. Er wäre gegangen, so wird aus- geführt, gleichviel ob die Erbanfallsteuer im Reichs tage genehmigt worden wäre oder nicht, und auch das Bestehen der Block-Mehrheit hätte hieran nichts än dern können. Mit der Erledigung der Reichs-Finanz- Reform sollte die ,/Dienstzeit" des vierten deutschen Reichskanzlers endgültig abgeschlossen sein. An sich kommt es nur darauf an, daß Fürst Bülow seinen Po sten verlassen hat. Aber mir Deutsche können es nun einmal nicht über uns gewinnen^ mit vollendeten Tat sachen zu rechnen, wir grübeln, und untersuchen, auch wenn dabei nicht viel unjd nichts Gutes herauskommt. Tatsache ist ja, daß Fürst Bülow im November nach der Veröffentlichung des Kaiser-Interviews in einem Londoner Blatte seine Entlassung, gab, die damals nicht genehmigt wurde. Er könnte nun auch sich vahin aus gesprochen haben, daß er mindestens bis zur Erledigung der Reichs-Finanz-Reform amtieren würde. Dies eine Wörtchen „mindestens" würde vieles ändern. Aber, wir meinen, es kommt nicht auf den speziellen Fall Bülow an, sondern darauf, daß es eine „Kaiser- und Kanzler-Frage" überhaupt nicht geben sollte und nicht geben darf. Kaiser Wilhelm II. hat die Verein barung vom letzten November, sich in politischen Ange legenheiten Zurückhaltung aufzuerlegen, gewissenhaft ge halten und damit selbst bewiesen, daß er die Rechte des Reichskanzlers, als des einzigen verantwortlichen Rerchsministers, gewissenhaft achtet. Und es kann auch nicht anders sein: Nach der deutschen Reichsvecfassung ist das Reich kein Einheitsstaat, sondern der Kaiser vollzieht alle Regierungs-Akte im Namen der verbün deten Regierungen nach vorheriger Zustimmung des Bundesrates und Reichstages. Der Monarch denkt viel zu hochherzig^ als daß er einer persönlichen Ver stimmung, die ja überall vorkommen kann, wegen ei nen schroffen Wechsel in der Person des leitenoen Staatsmannes eintreten ließe. Nochmals gesagt, das soll nicht auf dem Fall Bülow gemünzt sein, cs muß für alle Kanzler gelten, um deren Autorität willen. Das früher gebrauchte Mort „Der Kaiser ist sein eige ner Kanzler" — ist nun einwal in die rauhe Wirklich keit nicht zu übertragen. Ni am and weiß, wie lange Herr von Bephmann-Holl- weg Kanzler blenden wind,, aber weder er, noch irgend einer seiner Nachfolger vepmgg die tatsächlichen Ver hältnisse, wie sie dupch die van Bismarck ausgcarbei- tetc Reichsverfassnng begründet sind, zu ändern. Der erste Reichskanzler hat selbst mehr als einmal bereit willig anerkannt, daß die deutsche Verfassung nicht stets einwandfrei und npusterigiltig sei, aber bei un seren eigenartigen Verhältnissen, bei der gebotenen Rücksichtnahme auf alle Bunjdesstaaten ist eben nichts anderes zu finden. Die Anschauungen im deutschen Süden und Norden lassen sich heute ebensowenig in allen Fragen verschmelzen, wie es vor vierzig Jahren möglich war, im deutschen Reiche kann eben nur deutsch, nicht nach den Spezial-Auffassungen eines einzelnen Bundesstaates regiert Meriden. Tagesgesrhichte. Deutschland. — Jim Kinderheim zu Rominten gaben der Kaiser and die Kaiserin der ganzen Dorf-Jugend Las alljährliche Herbstfest mit Kaffee, Kuchen und klei nen Geschenken. Es g/ing dabei außerdem vroentlich fidel zu, die Majestäten unterhielten sich lange mit den Kleinen. Die einzige Tochter des Kaiserpaares, die Prinzessin Viktoria Luise, die bei diesem Kinderfest eine besonders hervorragende Rolle spielte, chhltc dies mal; s'e ist in Potsdam geblieben, da sie kommenden 18. Oktober dort konfirmiert wird. - Großadmiral Prinz Heinrich von Preußen hat den Offizieren seines Flaggschiffes „Deutschland" an herzlicher Weise Lebewohl gesagt. Um der beliebten Chef zu ehren, ruderten die Schiffs- Offiziere dem Prinzen von Bord an Land zurück. — D i e R o m r e i s e d e s Rsichskanzlers. Wie verlautet, wird der Reichskanglet v. Bethmann- Hcllweg seine Reise nach Rom zwischen dein 20. und 25. Oktober unternehmen und dort drei Tage verwei len. Bis dahin wird der König Viktor Emanuel bereits von RacconM nach Rom zurückgekehrt sein, nm den Reichskanzler in besonderer Audienz zu empfangen. Die Reisedispositionen des Reichskanzlers würden nur dann» eine Aentderwug erfahren, wenn in die ange gebene Zeit die Begegnung des Zaren mit dem König Viktor Emanwel fallen würde, über welche noch immer kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart wurde. Es wird erklärt, daß den Besprechung<en des Reichskanzlers mit dem italienischen Minister des Aeußern Tittoni gele gentlich des Besuches in Rom besondere Bedeutung bei zumessen sein wird, da in denselben verschieoene das Verhältnis Italiens zum Dreibund betr. Angelegen heiten zur Erörterung gelangen würden. — Der Zusammentritt des Reichstages soll in der Zeit vom 23.-30. November erfolgen.