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Ams- M Ailzcheblatt Abonnement viertelj. 1 M. 2b Pf. rinschließl. deS .Jllustr. UnterhaltungSbl.' u. der Humor. Beilage .Seifen» blasen* in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. Erlrgr.-Adressr: Amtsblatt. für den Ücstrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionspreiS: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. LIV. bk. Jahrgang. Dienstag, den 17. Angnst Oeffeutliche Sitzung des Bezirksausschusses findet Montag, den SV. August 19VS, von vormittags '/,12 Uhr an im Sitzungszimmer des Hotels Ratskeller zu Schwarzenberg statt Königliche Amtshauptmannschast Schwarzenberg, den 12. August 1909. Regulativ, den Hochwasserbeobachtungs und Meldedienst betreffend. 8 i. Den in Zimmersacher (Stadtbezirk Eibenstock) ausgestellten Wasserpegel (mit Gefahren marken) beobachtet der Kaufmann Felix Ficker in Zimmersacher und in seiner Behinderung der Geschäftsgehilfe Walther Ficker daselbst. 8 2. Für den Fall eintretender Hochwassergefahr hat die Hochwassermeldestelle Zimmersacher sofort Meldung an das Gemeindeamt Blauenthal zu geben. Das Gemeindeamt Blauen thal hat mittels Bahntelegramm oder Fernsprecher die Meldung an das Gemeindeamt Bockau, an den Rechenwärter beim Bahnhofe Bockau, an die Königliche Amtshauptmannschaft und die Königliche Straßen- und Wasserbauinspektion Schwarzenberg sowie an den Stadtrat zu Aue weiterzugeben. Der Stadtrat zu Aue gibt die Meldung mit Fernsprecher an die Firma Günther L Richter in Bockau, Ultramarinfabrik Schindlers Werk Gebrüder Toelle in Auer- Hammer und Firma vr. Geitners Argentanfabrik F. A. Lange in Auerhammer weiter. 8 3. Drohende Gefahr wird den Ortsbewohnern durch Alarmzeichen schnell bekannt gegeben. Beim Bedarfsfälle (für den Rettungs- und Bergedienst) wird auch die hiesige Feuerwehr zur Hilfeleistung alarmiert. 8 4. Die Regelung des Hochwasserbeobachtungs- und Meldedienstes ist alljährlich im Spät herbste oder im Winter bis Schluß des Jahres nachzuprüfen, nach Befinden abzuändern oder zu erneuern und, daß solches geschehen, der Königlichen Amthauptmannschaft unter Mitteilung der Bestimmungen sowie etwaiger Aenderungen jedesmal anzuzeigen. 8 5- Mit vorstehenden Bestimmungen sind die in Frage kommenden Personen vertraut. Eibenstock, den 2. August 1909. Der S1 ad trat. 1.8. Hesse. Grundsteuer betreffend. An die unverzügliche Bezahlung des 2. Grnndfteuertermins auf das Jahr 1909 wird hiermit erinnert. Eibenstock, den 16. August 1909. Der Stadtrat. Hesse. Bg. Am 15. Angnst IVOS werden der 3. Termin der diesjährigen Gemeindeein- kommenftener und der 2. Termin «emeindegrundftener fällig. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen vierzehn tägigen Frist gegen etwaige Restanten im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen ist. Der Gemeinderat zu Schönheide. Schutz des «Handwerks. Die Gesetzgebung der letzten Jahre hat eine Reihe Don Gesetzen zu verzeichnen, die dem Schutze des Hand werks dienen sollen, ein Erfolg, der nicht zum mindesten auch auf die Tätigkeit der Handwerks- und Gewerbe kammern zurückzuführen ist. , Da ist zunächst der so genannte kleine Befächigungsnachweis, durch den die seit Jähren erhobene Forderung, daß nur der geprüfte Meister Lehrlinge anleiten darf, zur Tatsache geworden ist, wobei selbstverständlich die zunächst als lästig em pfundenen Uebergangsbestzimmungen mit in den Kauf genommen werden müssen. Für die Zukunft wird auch dieses Gesetz eine gewaltige Bedeutung für das Hand werk erlangen, das unterliegt keinem Zweifel, und es wird und muß Aufgabe des kavporierten Handwerks em, mit aller Energie das Vertrauen, das man durch dieses Gesetz in das Handwerk und seine Vertretungen etzte, zu rechtfertigen, indem vor allen Dingen das Ge- ellen- und Meisterprüfungswesem diejenige Ausgestal- ung erfährt, die es ermöglicht, den erzieherischen Wert des Gesetzes zur Geltung M bringen. Weiter ist zu nennen das Bauschutzgesetz, das aber leider noch nicht von den betreffenden Gewerbekreisen in richtiger Weise verstanden wird, obwohl doch nicht verkannt werden darf, daß auch dieses Gesetz bei zweck mäßiger Anwendung Nutzen stiften und Erfolge zeitigen wird, insofern, als es die ungeeigneten Elemente aus dem engeren Baugewerbe (Maurer-, Zimmer-, Stein metzhandwerk) beseitigt und geeignet ist, dem Pfuscher wesen im Baugewerbe Einhalt zu tun. Von großer Bedeutung für das Handwerk sind vor allem zwei Gesetze, welche die letzte Reichstags session gebracht hat: das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen und das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Das zuerst erwähnte Ge setz hat eine lange Geschichte hinter sich, denn schon im Jahre 1899 wurde dem Reichstage von der Regierung ein diesbezüglicher Entwurf vorgelegt. Gegen diesen ersten Entwurf hat das neue Gesetz eine Reihe wich tiger Aenderungen erfahren, und es muß dankbar an erkannt werhen, daß dex Reichstag und die von ihm für diesen Zweck eingesetzte Kommission das Möglichste ge tan hat, um ein Gesetz zustande zubringen, das tat sächlich die Wünsche des Haü-wqrks auf diesem Ge biete berücksichtigt. Die verschiedenen neuen Bestimm ungen, die in den Regierungsentwurf hineingekommen sind, die vielen Abänderungen, die getroffen wurden, Wachen es für den Handwerker allerdings schwer, sich in den 67 Paragraphen des Gesetzes ohne weiteres zurecht zu finden. Deshalb wir- es Aufgabe der Hand werkskammern sein, an ihrem Teile dazu beizutra gen, daß eine möglichst populäre Information den be teiligten Kressen gegeben wir-. Jedenfalls wird das Gesetz über die Sicherung 'der Bauforderungen noch längere Zeit beanspr.uchan, ehe es in die Kreise des Handwerks wirklich eingedrungen ist, so daß jeder Handwerker weiß, was er zu tun hat, um seine For derungen, die er an -em Bau,eines Gebäudes hat, sicher zu stellen. Es wir- also vieler Aufklärungsar beit bedürfen^ um die Bestimmungen und Vorschriften Dieses Gesetzes auch dem letzten« Handwerker klar und zu gänglich zu machen- Durch das Gesetz zur, Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs endlich, das mit dem 1. Oktober, d. I. anstelle des früheren Gesetzes vom 27. Mai 1896 in Kraft tritt, soll der Unlauterkeit im Handel und Ver kehr ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden, und cs ist zu hoffen und zu wünschen, daß auch dieses Ge setz überall gelesen., überall verstanden und überall -ort rücksichtslos zur Anwendung gelangt, wo sich die Unlauterkeit im geschäftlichen Leben bemerkbar macht. Jede ehrliche Konkurrenz sek willkommen, und jeder Konkurrent, der mit ehrlichen Waffen kämpft, sei unsd bleibe dem Handwerker, stets der Kollege, der Anspruch auf seine Achtung und sein Vertrauen hat. Aber demjenigen, der, mit unlauteren Mitteln kämpft, muß unter allen Umständen mit der größten Schärfe enstgegengetreten werden, damit seinem verderblichen Wirken sobald als möglich ein Ziel gesetzt werden kann. Dazu bietet das neue Gesetz eiche günstige Handhabe. Tagesgeschichte. — Deutschland. Der Kaiser empfing den neuen Kriegsminister General von Heeringen. — Am Sonnabend hätte der Kaiser von Wilhelmshöhe aus der Stadt Kassel einen Besuch abgestattet. Er besich tigte die französische Kunstausstellung und' das neue Rathaus, über dessen künstlerische Ausstattung er sich lobend aussprach. Schließlich begab er sich in den neuen Ratskeller und nähm auf Einladung der städtischen Behörden in der Ratstrinkstube einen Imbiß. Mit Interesse besichtigte der Kaiser auch die mit den neue sten Einrichtungen versehene Rgthausküche und unter hielt sich dabei mit dem Küchenpersonal. — Der König von Sachsen hat den General der Kavallerie v. Einem bei seinem Rücktritt von der Stellung als preußischer Staats- und Kriegsminister mit einem in be sonders gnädigen Worten gehaltenen Handschreiben ausge zeichnet, m dem der König dem General seinen königlichen Dank für das warme Interesse ausspricht, daß er immer der sächsischen Armee entgegengebracht hat. — Gegenüber der Blatte rmeldung, daß Graf Zeppelin bereits wieder auf seinem Gute Girsberg weile, wird festgestellt, daß der Graf noch etwa 8 Tage im Krankenhause in Konstanz bleiben werde. — Der Versuch zup Umgehung der Ta lonsteuer durch vorzeitige Ausgabe neuer Kupon- bogen ist trotz der eindrinMchen Mahnungen der Re gierung von mehreren hundert Gesellschaften gemacht und aufrecht erhalten worden. Die große Mehrzahl derjenigen Gesellschaften, -je durch Herstellung von Zinsbogen auf Vorrat die Steuer zu Umgehen ver suchen wollten, hat sich den behördlichen Mahnungen zugänglich gezeigt. Da die Schuldigen und das Maß ihrer Schuld aus den vorhandenen Listen genau fest gestellt werden köulnen, so werden die Ueberschlauen zur gegebenen Zeit doppelt zu leiden haben. — Telephonge spräche sind Amtsge heimnis, ihr Inhalt darf von den Beamten oder Beamtinnen daher nicht weiter verbreitet werden. — Auf eine Anfrage des Deutschen Handelstages erwiderte der Staatssekretär des Reichspostamts: Die Annahme, daß die Telephongespräche nicht unter das Amtsge heimnis fallen, ist unzutreffend. Die rechtswidrige Mitteilung solcher Gespräche an Dritte durch Telegra phenbeamte ist zwar nicht nach dem Strafgesetzbuch, aber unter allen Ilmständen disziplinarisch strafbar. Im übrigen sind aus Anlaß der Revision des Strafgesetz buchs bereits die einleitenden Schritte getan, damit die Verletzung des Fernsprech-Geheimnisses künftig lin ier gerichtliche Strafe gestellt wird. — Durch Berührung der Drähte wird es freilich Unberufenen häufig genug möglich, Ferngespräche als Dritter mitanzuhören. — Zur H e rb eif ü h r ung e in e r V e r f ass u n g in den mecklenburgisch,en Großherzogtü mern bringen die Souveräne der beiden Bundesstaaten jedes erdenkliche persönliche Opfer. So hat der Groß herzog Adolf Friedrich von Mecklenhurg-Strelitz der Staatskgsse soeben 10 Millionen Mark überwiesen, um damit die „Rückstände der Verwaltung" zu beseitigen, die angeblich der Einführung einer neuen Landesver fassung entgegenstehen. — Der Grpßherzog hat, ohne die ständische Auffassung der Rückstände anzuerkcnnen, die genannte Summe den bereits früher gespendeten 2 Millionen Mark hinzugefügt, in der Erwartung, daß nunmehr die Stände dem Verfassungs-Entwurfe ihre Zustimmung geben würden. Man darf gespannt sein, welche Wirkung die Opferwilligkeit des Landesherrn bei der ständigen Kommission ausüben wird, die in wenigen Tagen zu Beratungen über die Verfassungs- Reform Zusammentritt. — Entsendung deutscher Studenten an ausländische Universitäten. Wie man hört, wird im nächsten Semester» eine Anzahl deutscher Stu denten an die Universitäten Wien., Prag, Graz und Innsbruck entsendet werden,, um dort einige Semester zu studieren. Ebenso werden deutsche Hochschüler nach Nordamerika, Brasilien und wahrscheinlich auch nach Rußland entsandt werden. Neben einer staatlichen Unterstützung haben die verschiedenen Schutzvereine und der Deutsche Schulpepein größere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Angeregt wurde der Gedanke von Profeissor Lainst) rechst in Leipzig auf der kürzlich abgehaltenen Hauptversanpnlung des Vereins zum Schutze des Deutschtums im Auslände. — Der sozialdemokratische Reichstags abgeordnete Hu ö ist in Bochum einer Lungenent zündung erlegen, von der er sich bereits erholt zu ha ben schien. Der Verstorbene stand erst im 41. Lebens jahre und gehörte dem Reichstage seit dem Jahre 1903 an. Huö war -er erste sozialdemokratische Abgeordnete des Wahlkreises Bochum Gelsenkirchen, der sich bis da hin im Besitze des Zentrums und der Nationalliberalen befunden hatte. Bei der Wahl im Jahre 1907 erhielten der NationaMberale und der sozialdemokratische Kan didat die meisten Stimmen, jeder über 4MXX». Der