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IKON er t. »ek. X :: ?LX. HL LL- ZVL '.XL L0- 'LX /0X 2LX LL- Atonnement oiertelj. 1 M. 25 Pf. einschließl. de» .Jllustr. Unterhaltung-bl.' u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. Trlegr.-Ldressr: Amtsblatt. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar DienStag, Donnerstag u. Sonn- abend. Insertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Iw amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Frrusprecher Nr. 2lü. vi: u. .9. persönlich im geeigneten Zeitpunkt aus die Ver trauensleute der Blockparteien ein, um den Ernst der Lage klar zu machen und eine Verständigung in der infolge der auswärtigen Schwierigkeiten erst recht dringlichen Finanzreform herbeizuführen. Wenn das Kompromiß, das daraus zustande ge kommen ist, auch noch einen unbefriedigenden Inhalt hat und in feiner vorläufigen Gestalt kaum die Zu stimmung der verbündeten Regierungen finden wird, so ist es doch wenigstens als Ausdruck des Willens zur Tat aufrichtig zu begrüßen. Die Mängel des sogenannten Kompromisses bestehen hauptsächlich darin, daß es die Jinanzhoheit der Einzelstaaten beträchtlich schmälert und ein verwickeltes System von Belastungen des Einkommens und Vermögens an Stelle der viel einfacheren und gerechteren Er weiterung der Erbschastsbesteuerung im Reiche setzen würde. Es wird also noch größerer Einsicht, weiterer Nachgiebigkeit von rechts und links, stärkeren Willens zur Beseitigung der Finanzmisere bedürfen, ehe man gewiß sein darf, daß der in einer Zeit nationaler Be wegung gewählte Reichstag die Erwartungen der Wäh ler rechtfertigen werde DienStag, den S. d. MtS., nachmittags 2 Uhr sollen hier im Hause Ikergllraße Ar. 2 folgende daselbst eingestellte Sachen, nämlich: L Regale, 1 Wandschränkchen, l Tisch, l Handtuchhalter, eine An ¬ zahl Messer nnd Gabeln und verschiedene andere Sachen an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Eibenstock, den 6. März 1009. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. TageSgeschichte. Deutschland Kaiser Wilhelm ist am Sonnabend mittag von Bremerhaven, wohin er von Helgoland gekommen war, mit seinem Bruder dem Prin zen Heinrich und Gefolge in Bremen eingetroffen und von den beiden Bürgermeistern und einer Abordnung des Senates empfangen worden. Der Monarch begab len Leistungsfähigkeit geführt haben. Die Einnahmen dagegen, besonders aus dem Staatseisenbahnbetriebe, haben im letzten Jahre eine sinkende Tendenz gezeigt, und noch läßt sich nicht übersehen, welche ungünstige Beeinflussung hauptsächlich diesen Einnahmen infolge der gegenwärtigen flauen Konjunktur in Zukunft noch bevorstehen. Und dazu die neuen Anforderungen für das Reich! Ion Millionen Mark Besitzabgaben der Einzelstaaten, also Besitzabgaben, deren stetige Erhöhung an keine Verfafsungsvorschrift gebunden ist, und daneben wenig stens 80 Pfg. Matrikularbeiträge auf den Kopf der Be völkerung, in Wahrheit der Höhe nach unbegrenzte Ma trikularbeiträge. Das bedeutet für Sachsen für alle Einkommen von 3000 Mark aufwärts einen Einkommen steuerzuschlag für Reichszwecke von wenigstens 25 bis 30 Prozent! Für eine solche Finanzreform werden die Bundes staaten unter keinen Umständen zu haben sein, denn für ihre Finanzen, ihre Kulturentwicklung würde dies unzweifelhaft den Anfang vom Ende bedeuten. Für sie blieben keine eigenen Mittel übrig, sie würden aus gepowert werden zugunsten des Reiches, das dann le diglich Kostgänger der Einzelstaaten wäre. Die sächsische Regierung wird, davon kann man »ach ihrem ganzen Verhalten in der vorliegenden Frage überzeugt sein, im Bundesrate sich energisch gegen das Kompromiß in der angenommenen Form aussprechen und sie wird dabei sicher auch die übrigen Bundesstaa ten auf ihrer Seite haben. Sachsen und das Kompromiß über die Reichs finanzreform. Gleichwie in den übrigen Bundesstaaten, so kann man sich auch in den maßgebenden Kreisen Sachsens der schwersten Bedenken gegen den Inhalt des soeben von t^r Steuerkommission des Reichstags angenom menen Kompromißantrages nicht erwehren Es ist bekannt, daß die außerordentlichen Gehaltserhöhungen für Beamte, die Erhöhung der Pensionen für deren Wit wen und Hinterbliebenen, zahlreiche bedeutende und ständig steigende Zuwendungen zur Erfüllung tulturel ler Ausgaben und andere absolut notwendige Aufwen düngen, die vom letzten Landtage beschlossen wurden, unser Sachsenland säst bis zur Grenze der finanziell Zur Vermeidung oon Flurstücksverwechslungen haben die verpflichteten Feldmesser bei Erteilung der Zeugnisse bezl. bei Herstellung der Lagepläne, die als Grundlage für Bebau ungszeugnisse dienen sollen, die Gebäude unter Ausübung der erforderlichen Messungskontrollen in die Menselblattkopien oder die von ihnen angeferligten besonderen Grundrisse einz«- meffen und besondere Vorsichtsmaßregeln dann zu ergreifen, wenn Flurstücke von annähernd gleicher Form und Größe nebeneinander liegen. In dieser Beziehung nimmt das Ministerium auf die Vorschriften in der Generalverordnung des Finanzministeriums an sämtliche Steuer behörden, die Vermeidung von Flurstücksverwechslungen betreffend, vom 8. Januar 1906 (Mitteilungen aus der Verwaltung der direkten Steuern Bd. 8 Seile 248) allenthalben Be zug, welchen auch seitens der verpflichteten Feldmesser, soweit nötig, nachzugehen sein wird. Auch wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die örtlichen Messungen von demjenigen verpflichteten Feldmesser selbst ausgeführt sein müssen, der ihre persönliche Aus führung zu den Baupolizeiakten bezl. dem Lageplane ausdrücklich bezeugt, widrigenfalls er sich einer falschen Beurkundung schuldig machen würde. Endlich wird noch bemerkt, daß durch Vermittelung der Brandoersicherungskammer deren technische Beamte angewiesen worden sind, den verpflichteten Feldmessern auf deren Anlangen bei Feststellung der Brandkatasternummern bereits katastrierter Gebäude in jeder Weise behilflich zu sein. Dresden, den 26. Februar 1909. Ministerium des Inner». Verordnung, die der Ausstellung von Bebauungszeugniffen vorhergehenden, durch die ver pflichteten Feldmesser vorzunehmenden Erörterungen und die Vermeidung von Flurstücksverwechslungcn bei ihnen betreffend. Das Ministerium des Innern hat mittels der an sämtliche Baupolizeibehörden gerichte ten Verordnung vom 2. Januar 1909 — Nr. 707 II Li. — Anweisung über das seitens der Baupolizeibehörden bei Ausstellung von Bebauungszeugnissen einzuschlagende Verfahren erteilt. Hierbei ist u. A. angeordnet worden, daß I. bei Neubaute« die Bauakten von der Baupolizeibehörde im Laufe des Verfahrens einem verpflichteten Feld- messer mit dem Auftrage zuzusenden sind, unter Benutzung amtlicher Unterlagen und auf Grund einer von ihm persönlich ausgefühnen örtlichen Messung zu erörtern, ob der geneh migte Bau auf der bauplanmäßig für ihn bestimmten Stelle auch wirklich errichtet worden ist, während H. bei schon bestehenden katastrierte« Gebäuden eS dem Eigentümer zu überlassen ist, von einem verpflichteten Feldmesser einen Lageplan anferligen zu lassen, worin die Grenzen und die Bezeichnung der einzelnen Flurstücke anzu geben und die vorhandenen Gebäude einzuzeichnen sind. In diesem Lageplane hat der Feld messer auf Grund der an den Gebäuden angebrachten Brandkatasternummern und außerdem m jedem Falle unter Mitwirkung der Gemeindebehörde, in Zweifelsfällen auch der Brand- katafterbehörde bezl. des Brandversicherungsinspektors die Brandkatasterbezeichnung des be treffenden Gebäudes festzustellen, sie in den Lageplan einzutragen und Ort und Tag auf dem Plane zu verzeichnen. In beiden Fällen hat' der verpflichtete Feldmesser außerdem zu den Akten bezl. auf dem Plane ausdrücklich zu bezeugen, daß er das von ihm erteilte Zeugnis über die Errich tung des betreffenden Baus auf dem bauplanmäßig für ihn bestimmten Flurstücke bezl. den von ihm angeferligten Lageplan unter Benutzung amtlicher Unterlagen und auf Grund einer von ihm persönlich ausgeführten örtlichen Messung ausstelle bezl. angefertigt habe. Auf Grund dieser von den verpflichteten Feldmessern ausgestellten Zeugnisse hat dann die Bau polizeibehörde Bebauungszeugnisse quszustellen, welche die Grundlage für die Eintragungen der Brandkatasternummern in die Grundbücher abgeben. Da demnach Irrtümer in den von den verpflichteten Feldmessern ausgestellten Zeug nissen die Zuverlässigkeit der Grundbücher beeinträchtigen müssen und bedeutende Vermögens schädigungen, sowie in deren Folge Ersatzansprüche gegen die betreffenden Feldmesser nach sich ziehen können, steht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, den verpflichteten Feld messern die größte Sorgfalt bei Anstellung der erforderlichen Erörterungen insbesondere über die Brandkaiasterbezeichnung der betreffenden Gebäude — oben unter II — und bei Fest stellung derjenigen Flurstücke hiermit nachdrücklichst zur Pflicht zu machen, welche nach dem vorstehend Angeführten betreffs ihrer Bebauung in Frage kommen und daher den Gegen stand der auszustellenden Zeugnisse bilden. Wegen der bei Ausstellung der betreffenden Zeugnisse bezl. Pläne durch die verpflichte ten Feldmesser zu benutzenden amtlichen Unterlagen wird darauf hingewiesen, daß diese in dem Flurbuch nebst Flurkroki, dem Grundsteuerkataster und, soweit über die Flur oder den Flurteil brauchbare Steuermenselblätter oder Znsammenlegungskarten vorhanden sind, in amtlichen Kanenauszügcn (Menselblattkopien) zu bestehen haben werden. Diese Kartenaus züge werden, wie die zu Dismembrationszwecken gebrauchten, bei dem Bezirkslandmesser zu bestellen sein. Per Wille zur Hat. Wir sind jetzt im vierten Monat der Beratungen der Finanzkommission des Reichstages, und noch im mer ist kein einziger der Gesetzentwürfe ganz durch beraten, noch immer keine Verständigung unter den Mehrheitsparteien erzielt, die geeignet wäre, eine Lö sung der Hauptschwierigkeiten zu verbürgen. Eins allerdings ist erreicht, aber weniger durch die Bemühungen der Abgeordneten, als durch Wort und Schrift außerhalb des Reichstages, daß nämlich über die Höhe des Bedarfs, über die Notwendigkeit, die von der Regierung geforderten 500 Millionen Neu einnahmen zu beschaffen, in allen Parteien kein ernst hafter Zweifel mehr besteht. Der Zentrumsführer Spahn bekannre kürzlich in der Kommission, daß die anfangs von seiner Fraktion befürwortete Beschränkung auf 300 Millionen in der Tat hinter dem Bedarfe zurückbleibe. Nun also! Wo ein Willen ist, da ist auch ein Weg. Aber der Wille ist leider immer noch durch Rücksichten auf Programme, Doktrinen und die Wünsche interessierter Kreise gehemmt. Für den schleppenden Gang der Beratungen die Regierungen verantwortlich zu machen, geht nicht an. Das vor geschlagene Verkaussmvnopol für die Besteuerung des Trinkbranntweins ist von der Subkommission durch einen anderen Entwurf ersetzt worden, der on un. ^bestimmt nicht besser ist als das Monopol. Der vorge- ndurch -schlagenen Banderolesteuer aus Tabak scheint es ähn- efucht.! lieh gehen zu sollen. Die Nachlaßsteuer ist in der int. Kommission abgelehnt worden, und die Beratungen Bl. erb, unter den Fraktionen drehten sich während der letzten Wochen hauptsächlich darum, welche Besitzsteuer an Stelle der Nachlaßsteuer treten könne. Obgleich der Reichskanzler Fürst Bülow gerade gegenwärtig eine schwierige diplomatische Arbeit zur Verhütung einer Verschärfung der Orientkrisis mit ihren möglichen kriegerischen Folgen zu leisten hat, wirkte er doch Amts- M MWeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn m Eibenstock. 56. Ia-rga»g. Dienstag, den 9. März In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bürstenhölzerfabrikanten und Gastwirts Uattl»»» in Neuheide ist zur Abnahme der Schlußrech ¬ nung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 3. Aprit 1909, nachmittags 1 Mr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Eibenstock, den 4. März 1909. Königliches Amtsgericht. Scminarschulc Schneeberg. Anmeldungen von Knaben für die I a Klasse (Vorbereitungsklasse) werden bis 28. März (Judica) entgegen genommen. Schneeberg, den 6. März 1909. Schulrat