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Amts- Wh AWMbtlltt für den Abonnement mertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage »Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. rejirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Mrngebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionSpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Ps. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. ' — - — »— 48. Jahrgang. A4. Dienstag, den 19. März Maul- und Klauenseuche ist unter dem Rindviehbestande des Grundstücks Cat.-Nr. 2 X in Schönheiderhammer ausgebrochen. Schwarzenberg, am 15. März 1901. Königliche Amtshauptmannschast. «rüg von Nidda. Erlaß, das diesjährige Wukerungsgeschäft in den Ausyebungsöezirken Schneeberg und Schwarzenberg vetr. Unter Hinweis auf den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg aufgestellten Geschäftsplan werden и. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1881 und к. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgiltige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehends festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz-Commission pünktlich und in reinlichem und nüchternem Zustande zur Vermeidung der Zwangsvor führung und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu er scheinen, während das persönliche Erscheinen in den Loosungsterminen den Militärpflicht igen freigestcllt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Commission ausgesprochene, im Loosungsscheine vermerkte Entscheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission wird im Aushebungstermin entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert sind, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu beglaub igen ist. (§ 62,4 der Wehrordnung.> 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden und dadurch auf ihre Loosnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäst demjenigen Truppentheil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Loosnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen und abhören zu lassen, oder ein Zeug- nitz eines beamtete« Arztes (Bezirks-, Gerichts- oder Anstallsarzt) beizubringen. (8 65,- der Wehrordnung.) Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im Musterungstermine vorzulegen. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Betheiligten sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Ur kunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88 32 und 63,7 der Wehrordnung.) Die bezüglichen Anträge sind alsbald anher einzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungs antrags der eine zurückgestcllt und spätestens nach Ablauf des zweiten Militär pflichtjahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes einge stellt werden. (8 32,- der Wehrordnung.) Stützt sich «in ZurückftcUuiigsantrag aus die Arbeits- bezw. Aufstchtsunfähigkett der Elter« usw. des Militärpflichtigen, so mutz Solches durch ärztlich« Untersuchung im Mufterungstermine bestätigt werden und baden sich di« vetheiligten persönlich mit einzufinde«. (88 33,4 und 63,7 der Wehrordnung.) Zeugnisse, welche zum Behufc der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürger meistern oder Gemeindevorständen — ausgestellt werden, müssen entweder aus eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchenden, oder auf ein gezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträge, welche die Ersatz-Commission für unbegründet be findet, werden der Königlichen Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vorge- lcgt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Entscheidung der Ersatz- Commission für publicirt anzuschen war, bei der König!. Amtshauptmannschast Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen erhoben werden. Die Ortsbehörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen; die mit der Stammrvllenführung beauftragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutirungstammrollen nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,- und 106 der Wehrordnung.) Schwarzenberg, am 25. Februar 1901. Der Civil-Borsitzcndc der Ersatz-Commission in den Aushctmngs- bczirken Schneeberg und Schwarzenberg. «rüg von Nidda, Amtshauptmann. O. Geschaftsplan. 1. Musterungsterminc. H.. Auühebungsbezirk Schneeberg: a) in im Kasthaus zum Iiekdschkößchen von Vormittags -/,1V Uhr an: den 21. März für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Carlsfeld und Eibenstock, den 22. März sür die Militärpflichtigen aus Schönheide, den 23. März sür die Militärpflichtigen aus Hundshübel, Neuheide, Oberstützengrün, Schön- heiderhammer, Sofa, Nnterstützengrün, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Wolfs grün und Wildenthal. ir) in im HtaWaule von Vormittags 8 Uhr an r den 25. März für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1881 und 1880 aus Lößnitz und sür die Militärpflichtigen aus Oberaffalter, den 26. März für die übrigen Militärpflichtigen aus Lößnitz und für die Militärpflichtigen aus Alberoda, Dittersdorf, Grüna, Niederaffalter und Streitwald. o) in im Hafttzof zum blauen Engel von Vormittags 8 Uhr an: den 27. März für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1881 aus Aue, den 28. März sür die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1880 aus Aue und sür die Militär pflichtigen aus Klösterlein, Schindlers Werk und Auerhammer, den 29. März für die übrigen Militärpflichtigen aus Aue und für die Militärpflichtigen aus Niederschlema, Nieder- und Oberpfannenstiel. ä) in im Haköofe „Stadl Leipzig" von Vormittags V,1V Uhr an: den 30. März für die Militärpflichtigen der Jahrgänge 1881 und 1880 aus Schneeberg und sür die Militärpflichtigen aus Albernau und Neudörfel, den 1. April sür die übrigen Militärpflichtigen aus Schneeberg und sür die Militärpflich tigen aus Lindenau und Neustädte!, den 2. April für die Militärpflichtigen aus Burkhardtsgrün, Griesbach, Obcrschlema und Zschorlau. L Aushebungsbezirk Schwarzenberg: L) in ^»Ii»i»n8s«»i'8svii8t»Wt im Kalbtzause von Vormittags (,lv Uhr an: den 10. April sür die Militärpflichtigen aus Breitenbrunn, Breitenhof, Jugel, Steinbach, Steinheidel, Wittigsthal und Johanngeorgenstadt. h) in im Aade Gttenkein von Vormittags 8 Uhr an: den 11. April für die Militärpflichtigen aus Beierfeld, Bernsbach und Crandors, den 12. April sür die Militärpflichtigen aus Bermsgrün, Bockau, Erla, und Grünhain, den 13. April sür die Militärpflichtigen aus Grünstädtel, Langenberg, Lauter, Neuwelt und Markersbach, den 15. April sür die Militärpflichtigen aus Mittweida, Obersachsenfeld, Pöhla, Raschau und Waschleithe, den 16. April kür die Militärpflichtigen aus Rittersgrün, Tellerhäuser, Wildenau und Schwarzenberg. tl. Loosungstciminc. i. den 3. April von Vormittags 1,10 llhr an für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1881 aus dem Aushcbnngsbezirke Schneeberg im chakhoke „Stadt Leipzig" i» Schneeberg den 17. April von Vormittags 9 Uhr an sür die Militärpslichtiaen des Jahrgangs 1881 aus dem Aushebungsbezirk« Schwarzenberg im Lade Gttenkein in Schwarzenberg. M. Das Schulbrausebad Hierselbst wird Mittwoch, den LV. dieses Monats, für das Baden »er Rekruten bereit gehalten werden. Vorherige Anmeldung zum Baden ist nicht erforderlich. Preise: Wannenbäder je 4V Pf., Brausebäder je 15 Pf. Eibenstock, den 18. März 1901. Der Rath der Stadt. I. V.: ,Justizrath Landrock, Tagesgeschichte. — Deutschland. Ueber da» Befinden de» Kai ser» wird berichtet, daß die Heilung der Wunde sich in denkbar günstigster Weise vollzieht. Der Verband ist bereit» gewechselt und durch einen leichteren ersetzt worden. Die Anschwellung de» Gesicht« ist geschwunden, die Wunde beginnt sich bereit» zu schließen und zu überhäutcn. Noch klaffen allerding« die Wund ränder etwa« au»einander, doch hofft Geheimrath v. Bergmann, sie soweit zur Vereinigung zu bringen, daß nur eine Narbe in Form einer schmalen, feinen Linie zurückbleiben wird. Eine Entstellung de» Gesicht» ist von einer solchen Narbe in keiner Weise zu befürchten. Der Kaiser selbst ist in guter Stimmung, hört täglich Vorträge und arbeitet sehr viel. In etwa 8 Tagen dürfte die Wunde vollständig geheilt sein. Die Aerzte würden auch jetzt schon keine Bedenken haben, wenn der Kaiser bei gün stiger Witterung au«fahren würde. — Sobald der Kaiser völlig von seiner Verletzung wieder- hergestellt ist, wird laut »Köln. Zig." au« London eine besondere Abordnung in Berlin eintreffen, um im Auftrage de» Kö nig» Edward die übliche förmliche Anzeige von der Thron besteigung de« König» zu machen. An der Spitzt dieser Abord nung, die von Berlin nach Peteröburg weiterreist, um am dorti gen Hose die gleiche Anzeige zu erstatten, steht der Herzog von Abercorn. — Der BundeSrath hat aus Antrag de« Reichskanzler« be schlossen, den Lisenbahnfahrprei» für beurlaubte Militärpersonen vom Feldwebel abwärt« von l^ Pf. aus 1 Pf. für den Mann und da« Kilometer herabzusetzen. Die