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Amts- und AnzeiMatt für den Evschtinl Abonnsnt-nl -SS.« «kM des Amtsgerichts Libengoik --SZL sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reich-- und dessen Umgebung. Leranlwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 13V. Donnerstag, den 20. November L8SO. Verbot der Einfuhr von Rindvieh uns Böhmen nach Sachsen. Da- Königliche Ministerium des Innern hat mit Rücksicht auf da- Fortbe stehen der Maul- und Klauenseuche im nordwestlichen Theile Böhmen- und die Annäherung derselben an die Grenze der Amtshauptmannschaften Schwarzenberg und Auerbach zur thunlichsten Verhütung der Einschleppung der Seuche nach Sachsen die Einführung von Rindvieh aus Böhmen über die Grenzstationen Wittigsthal und Klingenthal bis auf Weiteres gänzlich verboten und daher insoweit die Bestimmungen in 8 2 f. der Verordnung vom 26. Juli 1884, die Ein- und Durchfuhr von Vieh re. auö Oesterreich-Ungarn betreffend, außer Kraft gesetzt. S ch w a r z e n b erg, am 17. November 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. E. Bekanntmachung. Behufs Vermeidung von Zuwiderhandlungen werden die hier geltenden, znr Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1870, die Sonn-, Fest- und Butztagsfeier betreffend, für den öffentlichen Handel, soweit solcher nach dem erwähnten Gesetze an diesen Tagen überhaupt zulässig ist, getroffenen Bestiminungen hiermit zur Nachachtung in Erinnerung gebracht. 1) Bis Uhr Vormittags ist aller öffentlicher Handel, namentlich der Handel auf Straßen und öffentlichen Plätzen, in Kaufs- und Gewerbsläden, Magazinen, Marktbuden u. Verkaufsständen, ingleichen das Offenhalten der Kaufs- und Gewcrbsläden, Magazine, Markt buden, sowie der Schaufenster und das Belegen der Verkaufsstände mit Maaren verboten. 2) Ausgenommen hiervon ist nur der Verkauf von Arzneimitteln und von Brod und weißen Bäckerwaaren, welcher an allen Sonn-, Fest- und Bußtagen uneingeschränkt, auch während des Gottesdienstes, stattfinden darf und der Verkauf von sonstigen Eß- und Material- waaren, ingleichen der Kleinhandel mit Heizung«- und Beleuchtungs material, welcher an allen Sonn-, Fest- und Bußtagen, jedoch mit Ausnahme der Gottesdienstzeit von 9—'/.AI Uhr Vormittags und 1—2 Uhr Nachmittags gestattet ist. 3) Der Kleinhandel mit anderen als den vorstehend genannten Gegen ständen ist bis auf Weiteres von '/.AI Uhr Vormittags bis l Uhr Nachmittags und von 2 Uhr Nachmittags an gestattet, mit Aus nahme jedoch des Charfreitags, der Butztage und des Todtenfestsonntags, an welchen Tagen dieser Klein handel vollständig zn unterbleiben hat. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden in Gemäßheit von 8 11 des Gesetzes vom 10. September 1870 in Verbindung 8 366 »ud 1 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Eibenstock, am 17. November 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Wsch. 13. öffentliche Sitzung der Stadtverordneten Donnerstag, den 20. Hlovemöer 1890, Aöends 8 Mr im Rathhaussaale. Der Stadtverordneten-Vorsteher. Richard Hertel. 11 Vorlegung bez. Richtigsprechung der Rechnung über die Lutherstiftung, 2) RathSbcschluß, die Bewilligung einer Beihilfe für die Gemeindediakonie betr., 3) Kenntnißnabme von der Verordnung den Bau einer Eisenbahn von Bahnhof bis Stadt Eibenstock betr., 41 RathSbcschluß, die Herabsetzung deS Schulgelde- betr., 5) Beschlußfassung auf da- Gesuch deS Kaufmann- Ernst Unger um Ueberlassung des Wassers am Kreuzelweg, 6) Rathsbeschluß, die allgemeine Wasserleitung betr., 7) RathSbcschluß, die Erweiterung der hiesigen Volksschule betr. Die für die im Monat Dezember diese« Jahres hier stattfindenden Ge meinderathssrgänzungswahlen aufgestellten Listen der stimmberechtigten und wählbaren Gemeindemitglieder liegen vom 22. diese« Monat- ab 14 Tage lang in der Expedition de« unterzeichneten GemeinderatheS während der gewöhn lichen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus. ES wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Einsprachen gegen die Richtigkeit der Wahllisten bi« zum 29. diese« Monat« bei dem Ge meindevorstande zu erheben sind. Schön Heide, am 17. November 1890. Der Gemeinderath. Holz Versteigerung auf Kivenstocker Staatsforssrevier. Mittwoch, den 26. November 18SV, von Vormittags 9 Uhr an sollen im Hendel scheu Gasthofe zu Schönheiderhammer die in den Abteilungen 15, 16, 19 (Wintergrün), 23, 24 (Heckleithe), 37, 38 (Nened Teich), 39 (Klötzerberg), 49 (Spitzleithe), 60, 62 (am Jungnickel), 65, 66 (Krinitzberg) und 70 (Wallfischkopf) aufbereitcten Ilutm- und »remileSIoivi-, alS: ferner von Vormittags 11 Uhr an: 40 Raummeter weiche Brennscheite, 3 3 buchene Klötzer von 13—15 „ 16-22 Ctm. Oberstärke,. zo, Z,„ „. 4,5 M. Länge, 277 weiche — 13-15 - 503 16-22 » < 174 50 » - 23-29 30-36 3,s und 4,o Ak. Länge, 6 37-43 ' ! 68 - 23-40 3 buchene Stangenklötzer, 8-12 3,s Meter Länge, 1702 weiche 8-12 - 4,» Meter Länge, II700 . Reisslängen 3 Unterstärke, 15260 — 4 7120 5 110 6 , und 200 7 1 „ buchene Brennknüppel, 130 „ weiche „ 2 „ buchene Aeste, 180 „ weiche „ 50 „ weiches Strenreisig, 70 „ weiche Stöcke, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kaffenmätzigen Munzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Kreditüberschreitnngen sind unzulässig. Holzkaufgelder können vor Beginn der Auktion berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstrevicrverumltung und Königliches Forst rentamt Eibenstock, Bretschneider. am 17. November 1890. Wolffrarnm. Breimholz-Versteigerilllg auf Auersbergcr Staalsforssrevier. Freitag, de» 28. November 1880, von Vormittags 9 Uhr an kommen in der Eberweiu'schen Restauration in Eibenstock die in den Abteilungen: 4 Wintergrün, 10, 14 und 15 am Hinteren Ellbogen, 18 am Gottlobstolln, 21 am Mehlhornberg, 28, 29, 32 und 33 am mittleren AuerS- berg, 34 und 39 am Hinteren AuerSberg, 40 bis 42 am Brandgehau, 44 und 45 an der Zufahrt, 50 am Buckerberg, 59 an der vorderen Plänerleithc und 65, 66, 68 bis 70 am Gerstcnberg aufbcreitetcn »rsnuNülLk», alS: 50 Raummeter weiche Brennscheite, 1 birkene Brennknüppel, 288 weiche » 103 buchene Zacken, 2 birkene Aeste, 275 buchene „ 570 weiche , 12 — „ Stöcke und gegen 600 fp weiches Streureisig einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kasienmätzigen Munzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend zur Versteigerung. Kreditüberschreitnngen find Unzulässig. Holzkaufgelder können vor Beginn der Auktion berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Forstmeister. Königliche Forstreviervemaltung Auersberg zu Eibenstock und Königliches Forstrcntamt Eibenstock, Gläsel. am 17. November 1890. Wolffrarnm.