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Markt' 4. Anmerkungen. Die mit Gold, Silber und Kassenbillets beschwerten Briefe, wovon jedes besonders verpackt und ans der Adresse angegeben sein muß, sowie andere, dem baaren Gelbe gleich zu achtende Papiere oder sonstige Wcrthsachcn müssen mit einem Kreuzcouvert versehen und vom Absender drei Mal versiegelt seyn. Zu Vermeidung irriger Versen dungen muß der Bestimmungsort deutlich auf den Briefen und Adressen bemerkt und durch genaue Angabe der Lander, Provinzen und nahe liegenden bedeutenden Städte, möglichen Verwechselungen von Seiten des Ausgebers vorgebeugt werden. Alle Packereien, welche mit der Post befördert werden, müssen fest und tüchtig emballirt, geschnürt und versiegelt, mit gehöriger Adresse versehen, und deutlich und haltbar auf der Emballage siznirt seyn. Be- sonders sind Geldpakete in Leinen »der Wachsleinwand wohl zu verpacken, zu umschnürcn, zu versiegeln und mit Angabe der Summe deutlich zu signiren. Sie dürfen im Allgemeinen das Gewicht von 30 Pfund nicht übersteigen. Ueber baare Gelder und Cassenbillets von 2 Thlr. an, müssen die Absender einen Schein bei der Autzabs zur Post annehmen. Bei Geldbeträgen unter zwei Lhalern, sowie bei recsmmandirten Briefen, stehet es den Ab sendern frei, ob sie einen Schein gegen die Gebühr lösen wollen oder nicht. Don Dokumenten, welche dem baaren Gclde gleich geachtet werden, und insbesondere auf den Inhaber lautenden Staatspapieren muß, wenn die Post dafür Gewähr leisten soll, die Gattung und der Werth genau angegeben scpn. .Summen über 10 Thlr. in Silber werden nicht in Briefen, sondern nur in Packetcn angenommen. Gold, Silber und Papier-Geld dürfen niemals zusammen, sondern jedes muß besonders gepackt seyn. Geldsummen ganz oder theilweise zu verschweigen, ist, wenn die Summe nicht wo Thlr. übersteigt, bei w Thlr. Strass; bei Summen über lloo Thlr. bei 20 pro Cent Strafe verboten; auch wird in Veriustfällcn nicht dafür gehastet. Schießpulver, Knallsilber und andere durch Reibung leicht entzündbare Sachen, atzende Flüssigkeiten, Most, riechciv- des Wildpret, und dergl. werden zu den Posten gar nicht; unförmlich lange und große Packcte und Kisten mit Sträuchern, Blumen re., scharfe und spitzige Instr mente, Weintrauben ü. s. w. aber nur bedingungsweise angenommen. Dresdner Borhen, Bericht,- wenn diese ankommeu und a b g e h e n. (Die Nummern sind die über der Hausthüre befindlichen Straßennummern.) Altenberger Bothen kommen Mont. Dienst. Oonn. Belgerner Boche kommt unbestimmt, Neustadt am gehen ab Dienst. Freit. Breiteg. 12. Webergasse 8. „ Altenberger Personenwagen k. unv geht wöchent- Bischheim bei Pulsnitz, besorgt der Pulsnitzer Boche, lich tweimal, im Trompeterschlößchen« Montags ust'd Freitags in der Knopfmachcrtude, Altenburger Landkutscher, k. Donnerst, früh, geht im Schössergaß'Erke gegenüber. Sommer denselben Tag Nachmittags 3 Uhr, im Bischofswerdaer Boche kommt und geht Mittwoch Minter Freitags, Schcffelgasse 3. Aahnsgasse 3. Annabcrger Schaffner k. Donnerstags geht Freitags.Mschosswerdaer Personenwagen fahrt täglich 2mak, Mittags, Webergasse 36. in Stadt Prag in Ueust. u. hinter der Kreuzkirchc 7. Augustusburger Boche kommt Freitags geht Son- Dornacr Boche kommt Donnerstags und geht Sonn- nabends, Webergasse 8. , abends im Gcbirgschcn Hause. Bautzner Personenwagen k. Sonnt. Dienst. Donnerst. Brand bei Freiberg, k. 11. g. Freit. Schreiberg. 17. geht Dienstag Doim. Sonnab. früh, Schreiber- CamenzcrBoche k. u. g. Mont. u. Freitags Schreiber gaffe im Gcbirgschen Hause. gaffe 17. Schcffelgasse 3. Bautzner Fracht'Fuhrmann k. Sonntags u. Donnerst. Chemnitzer Bothe mit Wagen, k, Donnerstags « geht Montags und Freitags, Breitegassc 14. Freitags, Scheffclgaffe 3. Schössergaß-Erke gegenüber. Aahnsgasse 3.