Von Michaelis bis S Georgi hatte die Hefschaft das Recht,die Felder der Untergebenen mit Seiften zu betreiben. Die Kinder aller Untertanen waren verpflichtet,2 Jahre bei der Herrschaft zu dienen.Nach 2 Jahrenonnten sie ,falls sie Lust hatten und die Herrschaft sie behielt,in der Dienst verbleiben.Es erhielt dann der grosse Knecht 6 fl. 5 » 5 » 17 Gr. » mittlere » kleine » » 17 » der Ochsenknecht die Waschmagd » Backmagd » Schlüsserin 2 4 4 4 » » » » 17 » » Viehmagd 2 n 20 » » • Kuhmagd Gänsemagd 2 2 » n 3 » Schutzgeld zahlten die Häusler und Hausgenossen,denen die Arbeit erlassen wurde.Hausler und Hausgenossen mussten auch spinnen,und zwar das Stück für 3 Gr. Jeder Hausler und Hausgenosse hatte 4 Gr.zu « zinsen,nur die Geisinger und Luuensteiner zahlten weniger (zGr.und 1 Gr. 9 Pf.)Sie hatten auch die Pflicht,für die Herrschaft Holz zu spaltn,und Zwar den Schraten für 4 Gr., und Botengänge zu tun,die Meile für lGr.9 Pf. Aufgabe der Lowenhainer^^ war es,die Schafe der Herrschaft zu scheren. Doch ging die dazu benötigte Zeit von ihren Handtagn ab. Trat bei der Herrschaft ein Besitzwechsel «in,so bezahlten die Lehnrichtvr von Fürstenwalde,Dittersdorf,Fürstenau,Breitenau und Hennersbach Je 12 Tlr.Ging das Lhngericht auf den Sohn über, so hatte er 15 Tlr.zu zahlen, ein fremder Kaufer Jedoch 20 TIr. Zu Brandners Zeit (nach 1340) erhob die Herrschaft in den Dörfern Breitenau und Hennersbach bei Jeder Besitzänderung 3 Elr.10 Gr. von Jedem Hundert der Kaufsumm. Die so verschiedenartigen Dienste und Leistungen wurden den Unter- gbenenjdos Jahr ins Gedächtnis gerufen,und sie konnten sich über zeugen,dass unberechtigterweise keine neuen Lasten dazu aekomman Osterzgebirgsmuseum Schloss Lauenstein 01778 Lauenstein Tel035054/25402 Fax 254«