Programmrichtlinie

1. Welche Institutionen können ihre Bestände zur Digitalisierung vorschlagen?

Sächsische Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, die über noch nicht digitalisierte, aufgrund ihres unikalen oder sammlungsspezifischen Charakters besondere Bestände mit Landesbezug verfügen, können am Programm teilnehmen.

2. Was kann im Digitalisierungsprogramm bearbeitet werden?

Für die Digitalisierung von Einzelstücken und besonderen Sammlungen können Sie Hand- und Druckschriften vorschlagen. Auch die Aufnahme anderer Medien wie Musikalien, Fotografien, Grafiken oder Karten in das Programm ist möglich. Bei den zu digitalisierenden Werken kann es sich um konservatorisch gefährdete, viel genutzte oder wissenschaftlich bzw. heimatkundlich relevante Bestände handeln.

3. Wie erfolgt die Auswahl der zu digitalisierenden Werke?

Als besitzende Institution treffen Sie die inhaltliche Auswahl der Werke in Kooperation mit der Geschäftsstelle des Landesdigitalisierungsprogramms an der SLUB anhand einer durch Sie bereitgestellten Titelliste. Dabei können Sie geeignete Bestände sowohl nach thematischen, inhaltlichen oder auch sammlungshistorischen Aspekten zusammenstellen.

4. Welche weiteren Voraussetzungen zur Programmteilnahme sind zu erfüllen?

  • Das zu digitalisierende Werk sollte noch nicht in digitaler Form vorliegen.
  • Der konservatorische Zustand des zur Digitalisierung vorgesehenen Werkes lässt eine Digitalisierung zu.
  • Als besitzende Institution obliegt Ihnen die Rechteklärung der zu digitalisierenden Materialien und diese sollte in der Antragsphase nachgewiesen werden. Bitte berücksichtigen Sie dabei insbesondere eventuell vorliegende Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte.
  • Die erforderlichen Metadaten (Katalogisate bzw. Erschließungsdaten) sind vorhanden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Erschließung von Originalen im Projekt durchgeführt werden. Sprechen Sie uns dazu gern an.
  • Sie erklären sich als die besitzende Institution bereit, die Metadaten unter der Lizenz CC0 für die Präsentation der Digitalisate im Rahmen des Landesdigitalisierungsprogramms sowie in der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und Europeana und vergleichbaren Portalen zur Verfügung zu stellen. Die entstehenden Digitalisate werden - sofern möglich - unter einer offenen Lizenz, z. B. CC-BY-SA veröffentlicht. Digitalisate gemeinfreier Werke werden entsprechend ausgezeichnet und unter der Public Domain Mark 1.0 veröffentlicht. Ebenfalls stimmen Sie der Volltextgenerierung und Weitergabe der Daten über offene Schnittstellen zu.
  • Für den Projektzeitraum gewährleisten Sie, dass die notwendige Unterstützung vor Ort geleistet werden kann (z. B. für Materialauswahl, Bestandsvorbereitung) und qualifizierte Ansprechpartner/innen verfügbar sind.

5. Wer ist Ansprechpartner für Projektvorschläge im Rahmen des Programms?

Die Koordinierung des Landesdigitalisierungsprogramms Wissenschaft und Kultur in Sachsen liegt in Händen der SLUB. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Digitalisierungsvorhaben und alle Fragen rund um Projektparameter oder technische und inhaltliche Voraussetzungen an die Geschäftsstelle des Landesdigitalisierungsprogramms an der SLUB:

Team

Annika-Valeska Walzel und Annette Scherer
erreichen Sie per E-Mail an:
landesdigitalisierung@slub-dresden.de

Gut zu wissen

Bereitstellung und Präsentation der Daten

Die Digitalisierung und Präsentation erfolgt grundsätzlich mit der Workflowsoftware Kitodo. Unter dem Dach von Sachsen.digital werden die Werke in einrichtungs- und themenspezifischen Kollektionen präsentiert. Es erfolgt eine adäquate Anzeige der gemeinsamen Herausgeberschaft in der Präsentation der Objekte. Die besitzende Institution erhält uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Digitalisierungsdateien. Für die im Landesdigitalisierungsprogramm entstehenden Digitalisate können unter bestimmten Voraussetzungen indexierungsfähige Volltexte angeboten werden. Das automatisierte Verfahren zur Texterkennung (OCR = Optical Character Recognition) erfolgt maschinell in industrieüblicher Qualität, manuelle Nachkorrekturen können nicht durchgeführt werden.

Langzeitverfügbarkeit

Als Archivbibliothek des Freistaates Sachsens übernimmt die SLUB die Archivierung und Verantwortung für die digitale Langzeitverfügbarkeit der im Programmverlauf entstehenden Digitalisate.

Verfahren und Dienstleistungen

Vorhandene Metadaten der zu digitalisierenden Werke sind Voraussetzung für die Aufnahme ins Landesdigitalisierungsprogramm. Die dafür notwendigen Daten, wie Quelle des Online-Kataloges und ein geeigneter recherchierbarer Identifier, werden dem Objekt mitgegeben (z. B. K10plus-PPN, RISM-Nr.). Auf Grundlage dieser Informationen fertigt die SLUB Metadaten für jedes Digitalisat im K10plus-Katalog an, die nach Einbringen in die Workflowsoftware Kitodo mit ergänzenden Angaben (Besitzende Einrichtung etc.) versehen werden. Anhand der K10plus-Nummer ist das Objekt in Kitodo identifizierbar. Diesen vorbereitenden Maßnahmen schließt sich die Digitalisierung an.

Technische Standards

Die Basis für die technischen Standards der Digitalisierungsprojekte (z. B. Metadaten, Formate, Schnittstellen) sind die DFG-Praxisregeln „Digitalisierung“. Maßgebend für die Arbeit im Landesdigitalisierungsprogramm sind darüber hinaus die Vorgaben von Kitodo.Production sowie der Langzeitarchivierung der SLUB Dresden.